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Urteil: Lehrer durfte Handy übers Wochenende einbehalten

Berlin (dpa/bb) - Ein Lehrer einer Berliner Schule hat einem Schüler ein störendes Handy wegnehmen und über das Wochenende einbehalten dürfen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Es wies eine Klage des Schülers und seiner Eltern ab, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Der Schüler, der damals die neunte Klasse besuchte, sei nicht in seinen Grundrechten verletzt worden. Das Urteil stammt vom 4. April.

In dem Gerichtsverfahren ging es um ein Ereignis im Schuljahr 2014/15. Ein Lehrer hatte dem Jungen damals das Handy an einem Freitag abgenommen, weil er damit den Unterricht gestört habe. Der Schulleiter wollte das Mobiltelefon zunächst nicht herausgeben und behielt es über das Wochenende ein. Erst am folgenden Montag durfte die Mutter des Jungen das Gerät im Schulsekretariat wieder abholen.

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