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Oberverwaltungsgericht kippt Alkoholverbot in Forst

Forst/Berlin (dpa/bb) - Die Kleinstadt Forst (Spree-Neiße) hat vor Gericht mit ihrem 2015 in Teilen der Innenstadt eingeführten Alkoholverbot erneut eine Schlappe eingesteckt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine Beschwerde der Stadt ab, die sich gegen eine Eilantrags-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Dezember 2016 wehren wollte. Das teilten beide Gerichte am Dienstag mit.

Das Cottbuser Gericht stufte damals das Alkoholverbot in bestimmten Straßenabschnitten als rechtswidrig ein. Es sei keine Gefahr ersichtlich, die es rechtfertige, jeder Person ganzjährig und ganztägig den Alkoholkonsum zu verbieten, hieß es zur Begründung. Forst hatte sich zuvor mit einem Eilantrag an die Cottbuser Richter gewandt, weil der Landkreis Spree-Neiße das Alkoholverbot, für das die Stadt ihre Stadtordnung geändert hatte, als zu weitgehend beanstandet und die Aufhebung verlangt hatte.

Die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Allerdings geht es nur um den Eilantrag. Das Hauptsacheverfahren zu dem Fall ist noch nicht eröffnet worden. Die Klage der Stadt gegen den Landkreis liegt dem Verwaltungsgericht Cottbus seit Ende März 2016 vor. Wann das Verfahren beginnt, ist einem Sprecher zufolge offen.

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