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Experte hält bei Autokartell Klagen von Käufern für möglich

Düsseldorf/Berlin (dpa) - Auch im Fall illegaler Absprachen zwischen Autoherstellern sind einem Kartellrechtler zufolge Klagen von Pkw-Käufern möglich. «Die Frage ist, ob Autos durch mögliche Kartellabsprachen auf einem schlechteren technischen Stand verkauft wurden, als sie hätten sein können», erklärt Christian Kersting von der Universität Düsseldorf. «Das könnte ein argumentativer Ansatz sein. Klagen von Autokäufern sind deshalb nicht ausgeschlossen.» Vor Gericht sei es aber sehr schwer nachzuweisen, dass ein finanzieller Schaden entstanden sei, sagte der Rechtsprofessor der dpa.

Deutsche Autobauer stehen einem Bericht zufolge unter dem Verdacht jahrelanger illegaler Absprachen zu Lasten von Verbrauchern und Zulieferern. VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler sollen sich in einem Kartell über Technik, Kosten und Zulieferer abgesprochen haben, wie der «Spiegel» meldete. Die Autobauer schweigen bisher dazu.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dürfte es für die Konzerne teuer werden. Ihnen droht dann eine Kartellstrafe, die theoretisch im Milliardenbereich liegen kann. Dazu können Klagen von Firmen und Privatpersonen kommen, die sich um ihr Geld gebracht sehen.

Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, hält es nach dem Bericht für geboten, dass zum «Diesel-Gipfel» in Berlin am 2. August auch Verbrauchervertreter geladen werden. «Die Dieselbesitzer stehen vor einem Totalschaden», sagte er der «Bild»-Zeitung (Samstag). «Sie könnten für ein womöglich unzulängliches Auto einen durch Kartellabsprachen in die Höhe getriebenen Preis gezahlt haben.» An den Beratungen, bei denen Lösungen zur Senkung des Diesel-Schadstoffausstoßes gefunden werden sollen, nehmen bisher nur Vertreter aus Konzernen und Politik teil.

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