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Frankfurt

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Mietvertrag zum 31. Juli gekündigt

Frankfurt. Die Stadt hat den Mietvertrag mit dem Betreiber der Disco U 60 311 gekündigt: Laut Alfred Gangel, Leiter des Liegenschaftsamts, wurde die außerordentliche Kündigung "Ende letzter Woche" unterzeichnet und auf den Weg gebracht. Über die im Dokument genannten Gründe will sich Gangel unter Hinweis auf den "Schutz des Vertragspartners" nicht äußern. Nach der außerordentlichen Kündigung habe die "U 60311 Veranstaltungs- und Gastronomie GmbH" nun bis zum 31. Juli Zeit, die von der Stadt gemieteten Räume – es handelt sich um eine umgebaute Unterführung – zu räumen. Theoretisch sei auch eine Kündigung zum 31. Mai möglich gewesen, betont der Amtsleiter, man habe dem Betreiber aber zwei Monate Frist gewähren wollen. "Falls die Gesellschaft sich weigert, die Liegenschaft zu übergeben, könnte die Stadt eine Räumungsklage anstrengen", sagt Gangel, der mit einem "mehrmonatigen Rechtsstreit" rechnet. Sicherheitshalber habe man auch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, deren Frist sich jedoch bis zum 31. Dezember erstrecke. Das Ordnungsamt ist an der Kündigung formal nicht beteiligt, obwohl Mitarbeiter bei einer Razzia in der Nacht zum 29. April mehrere ordnungsrechtliche Verstöße festgestellt hatten. Vor allem Hygienemängel an der Bar und Mäusebefall hätten zu einer vorübergehenden Schließung geführt, berichtet Ralph Rohr, Sprecher der Behörde. Die Probleme seien innerhalb weniger Stunden beseitigt worden, so dass das Tanzlokal am Roßmarkt schon am Abend wieder öffnen durfte. Infolge der Razzia seien dem U 60 311 mehrere Auflagen gemacht worden. Diese dienten "dem Schutz von Leib und Leben der Gäste" und hätten auch mit der Videoüberwachung und dem Sicherheitspersonal zu tun, heißt es aus dem Ordnungsamt. Unter anderem ging es darum, den Einsatz seriöser Türsteher sicherzustellen. Ein Mitarbeiter des U 60 311 sagte gestern, dass bislang keine Kündigungen eingegangen seien. Der Geschäftsführer war den Tag über nicht zu erreichen, so dass die Frage nach möglichen rechtlichen Schritten unbeantwortet blieb. Quelle
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