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Sportwetten: Hessen gibt Sonderweg bei Regulierung auf

Kassel/Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach dem Scheitern der Regulierung von Sportwetten in Hessen setzt die Landesregierung auf eine bundeseinheitliche Lösung: Weil sich die Länder geeinigt hätten, wie Sportwettanbieter in der Bundesrepublik eine Konzession erhalten werden, sei das hessische Verfahren nicht mehr nötig, sagte Michael Schaich, Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden am Mittwoch. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte das hessische System am Dienstag gekippt. Es verstoße gegen EU-Recht, so die Richter.

«Ab dem 1. Januar 2018 kann jeder Anbieter eine Erlaubnis erhalten, solange er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt», erklärte Schaich. Voraussetzung: Alle Länderparlamente müssen rechtzeitig zum 1. Januar dem Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag zustimmen. Der sei auch konform mit EU-Recht.

Das hessische Verfahren sah vor, dass Anbieter von Sportwetten eine Duldung beantragen mussten. Sonst drohten Geldbußen bis hin zu einer Untersagung des Angebots. Das hessische Verfahren sei «alleine der Tatsache geschuldet, dass das bis heute formell illegale Sportwettangebot zumindest in Hessen in geordnete Bahnen geführt werden sollte», sagte Schaich. Tatsächlich wurde es nie eingesetzt: Nachdem das Verwaltungsgericht Wiesbaden zugunsten der Sportwettenanbieter entschieden hatte, setzte das Land das Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung aus. Auch zu Sanktionen gegen Sportwettanbieter kam es laut Ministerium nicht.

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