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Städtereise in Gefahr? Das tun Sie bei Flugverspätungen oder -annullierungen:

München, Hamburg, Frankfurt, Berlin und Köln - das sind die wohl beliebtesten Flugreiseziele bei deutschen Städteurlaubern. In der Tat erfreuen sich Flugreisen innerhalb Deutschlands einer rasant wachsenden Beliebtheit. Allerdings kommt es unter Umständen auch mal zu Flugverspätungen oder Annullierungen. Was ist in solchen Fällen zu tun?

"Wenn einer eine (Städte-)Reise tut, dann kann er was erzählen." Frei nach dieser altbekannten Weisheit müssen Flugreisende mitunter auch mal mit Flugannullierungen oder -verspätungen rechnen. In jedem Fall ein echtes Ärgernis. Aber den Flugreisenden sind keineswegs die Hände gebunden, denn sie haben das Fluggastrecht auf ihrer Seite. Der Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass man unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen beantragen oder sonstige Vergünstigungen erhalten kann. So ist es mit Blick auf geltendes EU Recht möglich, bis zu 600 Euro Entschädigung zu erhalten, sofern der Flieger mindestens drei Stunden Verspätung hat. Auch haben Fluggäste di Option, weitere Arten der Beförderung auf Kosten der Fluggesellschaft zu nutzen.

Wer weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Städtetrip mit dem Flieger von der Annullierung erfährt, kann zwischen 125 bis 600 Euro Erstattung erhalten, sofern der Flug nicht aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde. Die Entschädigungen können sogar rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem entsprechenden Vorfall geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Passagiere Verpflegungsleistungen während ihrer ungeplanten Wartezeit in Anspruch nehmen.

Reisende sind in der Beweispflicht

Wichtig ist, dass sich Flugreisende die Verspätungen vom Flughafenpersonal bzw. von den Reiseveranstaltern schriftlich bestätigen lassen. Dass die Reisetickets und -unterlagen bis zur Klärung aufbewahrt werden sollten, versteht sich. Wer sich übrigens am Flughafen mit anderen Betroffenen austauscht, kann diese Kontakte später für Zeugenaussagen nutzen. Wissenswert ist, dass Flugreisende stets in der Beweispflicht sind. So gilt es unter Umständen zu belegen, dass eben keine besonderen Umstände zur Verspätung oder gar zur Annullierung beigetragen haben, sondern dass die Schuld gänzlich beim Reiseveranstalter oder bei der Flughafengesellschaft lag. Es kommt vor, dass die Prüfung des genauen Sachverhalts längere Zeit in Anspruch nimmt - und dass man daher gegebenenfalls eine Weile auf die Entschädigungen warten muss.

Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km hat der Flugreisende im Falle einer mindestens zweistündigen Verspätung Anspruch auf kostenlose Snacks und Getränke. Ferner kann er zwei kostenfreie Telefongespräche führen sowie Fax- oder Email-Benachrichtigungen versenden. Bei Mittelstreckenflügen verhält es sich so, dass Reisende ab einer dreistündigen Verspätung entsprechende Ansprüche geltend machen können.

Faktoren, die bei der Durchsetzung von Fluggastrechten ebenfalls eine Rolle spielen:

Städtereisende, die ihren Zielort mit dem Flugzeug erst etwa drei Stunden nach der ursprünglich angegebenen Ankunftszeit erreichen, können von ihren Rechten Gebrauch machen. Die Zeitrechnung beginnt in diesem Zusammenhang übrigens, sobald sich die Tür des Flugzeugs öffnet. Eine Voraussetzung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entschädigungen ist, dass sich sowohl der Startflughafen in der EU befindet, als auch der Zielflughafen. Außerdem muss die Airline ihren Sitz in Europa haben. Bei deutschlandweiten Städtereisen sind diese Voraussetzungen daher in der Regel erfüllt und müssen deshalb nicht gesondert nachgewiesen werden. Entsprechende Daten sind aus den Reiseunterlagen der Touristen ersichtlich. Wer - aus welchen Gründen auch immer - nicht selbst von seinen Fluggastrechten Gebrauch machen will, kann sich professionelle Unterstützung bei flightright.de holen. Die Kontaktaufnahme kann direkt am Flughafen erfolgen, wobei idealerweise sämtliche Reiseunterlagen zur Hand sind.

Fazit:

Die Durchsetzung der Fluggastrechte im Falle einer Flugannullierung oder -verspätung lohnt sich in jedem Fall. Denn das Ganze ist ohne großen Aufwand möglich, und auch die zur Verfügung stehenden Beratungsmöglichkeiten stellen eine wertvolle Unterstützung dar. Warum also sollte man darauf verzichten, Entschädigungen zu beantragen oder Versorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen?

Rainer Sturm / pixelio.de
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