Stadtauswahl:
Umkreis: 25 km
Berlin

🕘 Wörter: 1.077 • Bilder: 3 • Lesedauer: ca. 3 Minuten

Wenn Stalking Leben zerstört - und wie Sie sich helfen können

Oftmals sind es Ex-Partner, die eine Trennung nicht überwinden können oder gekränkte Mitarbeiter oder Bekannte, selten sogar fremde Personen mit psychopathischen Zügen:Sie alle können in extremen Fällen zu Stalkern werden und den Betroffenen mit aufdringlichen, unangebrachten oder kriminellen Verhaltensweisen das Leben zur Hölle machen. In vielen Fällen bekommt die Öffentlichkeit kaum etwas mit. Oftmals wissen nur die engsten Freunde und Bekannte über die unzähligen Anrufe, Besuche oder Mails Bescheid, unter denen das Opfer leidet. Doch Opfer müssen sich nicht aufgeben und haben Möglichkeiten, um sich gegen den Stalker zu wehren.


Die Fälle von Stalking sind rückläufig. Quelle: Bundeskriminalamt

Was ist Stalking und welche Auswirkungen hat Stalking auf die Opfer?
Stalking ist kein seltenes Phänomen. In einer Umfrage zum Thema gaben immerhin zwölf Prozent der Befragten an, in ihrem bisherigen Leben bereits von Stalking betroffen gewesen zu sein. Das Wort Stalking bedeutet ins Deutsche übertragen wortwörtlich „auf die Pirsch gehen“ - ein Verhalten, das Stalker treffend beschreibt. Sie legen sich auf die Lauer, um ihre Opfer auf dem Nachhauseweg oder an ihnen bekannten Orten abzupassen, zu verfolgen oder zu belästigen. Für die Opfer haben diese Verhaltensweisen nicht selten verheerende Auswirkungen: Sie fühlen sich gedemütigt, stehen permanent unter Stress und benötigen professionelle Hilfe von ambulanten oder stationären Zentren, die sich ihrer annehmen.


Stalking-Betroffene haben oft Angst, tagsüber und nachts alleine auf die Straße zu gehen.

Opfer fühlen sich oftmals alleine und im Stich gelassen
Der Staat greift seit einigen Jahren härter durch und bestraft Stalking nach dem Gesetz der Nachstellung in extremen Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Jedoch muss es zuerst zu einem dementsprechenden Prozess kommen. Viele Opfer fühlen sich von der Polizei im Stich gelassen, da einige Beamte die Taten nicht sofort ernst nehmen und vorerst von einer Anzeige abraten. In manchen Fällen reichen den Beamten die vorliegenden Hinweise nicht aus, da viele Täter in anonymer Weise agieren und beispielsweise die Anrufe mit unterdrückter Nummer durchführen. Wirksame Beweise helfen dabei, den Täter schnell zu überführen und den Weg für einen Prozess freizumachen. Dies gelingt mit der Hilfe von professionellen Detektiven, die sich in dem Gebiet der Nachstellung auskennen. Sie schaffen es, den Stalker ausfindig zu machen und stichhaltig zu identifizieren. Stalking-Opfer können sich bundesweit an die Detektei Lentz wenden, um diesen Weg aus der Stalking-Falle zu beschreiten.


Ein professioneller Detektiv kann helfen, den Stalker eindeutig zu identifizieren und Beweise zu erhalten.

Opfer können bei Verdacht auf Stalking auch selbst aktiv werden
Viele Opfer reagieren erst spät, selbst wenn sie den Verdacht hegen, jemandverfolge oder belästige sie. Es ist sehr wichtig, sofort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich selbst zu schützen.
· Sofern das Stalking bisher keine kriminellen Züge angenommen hat und das Opfer dem Täter weiterhin regelmäßig beruflich begegnet, ist ein klärendes Gespräch notwendig: Der Täter muss klar und deutlich verstehen, dass die betroffene Person keinen privaten Kontakt mehr wünscht. Es ist absolut legitim, dem Täter mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen, sollte er sein Verhalten nicht unterlassen.
· Es ist ratsam, das eigene Umfeld, Freunde, die Familie und andere Vertrauenspersonen über den Stalker zu informieren, um Zeugen zu haben und sich selbst sicherer zu fühlen.
· Sofern eine akute Bedrohung vorliegt, sollte sofort die Polizei gerufen werden.
· Alle Dokumente, Briefe oder SMS, aber auch Anrufe, die der Stalker schickt, lassen sich als Beweismittel verwenden. Es ist sinnvoll, diese für eventuelle Gerichtsverfahren und Strafanzeigen aufzubewahren.
· Grundsätzlich ist es angebracht, bei ernstzunehmenden Fällen umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eine einstweilige Verfügung gegen den Stalker zu erwirken.
· In extremen Fällen kann ein Umzug helfen, aus dem Blickfeld des Stalkers zu verschwinden. Es ist empfehlenswert, die neue Adresse vorerst nur an das engste Umfeld weiterzugeben. Dem Stalker darf es in keinster Weise möglich sein, an die neuen Kontaktdaten zu gelangen.
· Opfer sollten sich nicht davor scheuen, Kontakt zu den bundesweiten Beratungsstellen aufzunehmen. Auch der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst oder die Opferhilfe des Justizministeriums helfen mit rechtlicher Unterstützung und vermitteln an die zuständigen Beratungsstellen vor Ort.

Immer mehr soziale Netzwerke treffen Maßnahmen gegen Stalking-Aktivitäten
In den sozialen Netzwerken erhalten die User mehr Privatsphäre, sodass es für Stalker zunehmend schwerer wird, die Opfer auf diesem Wege zu kontaktieren. Auf Facebook ist es bereits möglich, einen Nutzer zu blockieren und „unsichtbar“ zu werden. Auch mit gezielten Einstellungen verhindern Betroffene, dass der Täter an Informationen aus ihrem Privatleben gelangt. Seit einigen Tagen wartet auch das soziale Netzwerk „Instagram“ mit einem neuen Feature auf. Es benachrichtigt einen User, sobald ein anderer Nutzer einen von ihm geteilten Inhalt per Screenshot speichert. Für Stalking-Opfer ist dies eine gute Möglichkeit, um die Aktivitäten des Täters zu dokumentieren und im Zweifelsfall vor Gericht zu beweisen.

Die neue Regelung im Gesetz lässt noch viele Fragen offen
Laut den Statistiken des Bundeskriminalamts geht die Zahl der Fälle, in denen Menschen von anderen permanent belästigt und verfolgt werden, seit einigen Jahren zurück. Auch die Änderung des Gesetzes, die von der Politik im Jahr 2017 beschlossen wurde und Täter künftig härter bestraft, trägt zu den rückläufigen Opferzahlen bei. Die Lage für die Opfer bleibt allerdings nach wie vor kompliziert -auch deshalb, da eine Nachstellung nicht immer mit körperlichen Delikten einhergeht. Einige Täter betreiben offensichtlichen oder subtilen Psycho-Terror und verursachen bei den Geschädigten über viele Jahre hinweg Angstzustände und innere Aufruhr.
Das verbesserte Gesetz schafft ein solides Fundament, um die Opfer künftig noch besser zu schützen. Es berücksichtigt jedoch die psychischen Folgen für die Betroffenen nicht. Einige Formulierungen sind unpräzise und lassen viel Spielraum für Spekulationen. So ist beispielsweise nicht rechtlich geregelt, ab welcher Reichweite ein Stalker als solcher gilt. Es bleibt auch unklar, inwieweit eine dritte Person, die anstelle des Täters mit der betroffenen Person in Kontakt tritt, für sich selbst sprechen und handeln darf. Im Gesetz ist die Rolle von Dritten, an den Taten beteiligten Personen nach wie vor unzureichend definiert. An dieser Stelle müssen die Beratungsstellen noch aktiver werden und die Opfer dort auffangen und abholen, wo die rechtlichen Definitionen aufhören.

Bioldquellen: 
pixabay © geralt (CC0 Creative Commons)
pixabay ©67andrew67 (CC0 Creative Commons)
Unterhaltung