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Alle Infos rund um das Thema Studienplatzklage


Direkt nach dem Abitur in das Wunschstudium starten - das sollte eigentlich jedem Abiturienten möglich sein. Geht es dabei um Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung ist das allerdings leider nicht immer so leicht. In diesem Fall bestimmt der NC, wer einen Studienplatz bekommt. Konkret bedeutet das: Wer im Abitur keine ausreichend gute Note hatte, muss eigentlich Wartesemester einlegen oder sich für ein alternatives Studienfach entscheiden. Das ist ungerecht. Aber das musst du nicht so hinnehmen. Es gibt nämlich noch einen Weg zum Wunschstudium: die Studienplatzklage.

Warum ist eine Studienplatzklage überhaupt möglich?
Laut Artikel 12 Grundgesetz hat in Deutschland jeder das Recht, seinen Beruf, seinen Arbeitsplatz sowie seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Theoretisch sollte also jeder den Studiengang wählen können, den er möchte. Einschränkungen vonseiten der Hochschule erschweren diese Möglichkeit manchmal. Aber genau deshalb, weil das Recht auf freie Berufswahl eigentlich im Grundgesetz verankert ist, sind Studienplatzklagen in vielen Fällen erfolgreich.

Wie läuft so eine Studienplatzklage ab?
Grundsätzlich gibt es zwei Voraussetzungen für das Recht auf einen Studienplatz:
· Du musst einen entsprechenden Schulabschluss haben.
· Die Hochschule muss ausreichend Plätze haben.
Und genau an der Studienplatzkapazität liegt der Ansatzpunkt für eine Klage. Jede Hochschule muss nämlich so viele Plätze vergeben, wie es ihre Ausstattung zulässt. Die Anzahl der Plätze wird dabei über spezielle Kapazitätsberechnungen ermittelt. Hat die Hochschule weniger Studenten aufgenommen als die Berechnungen ergeben haben, können Studenten die eigentlich noch freien Plätze einklagen.
Gut zu wissen: Eine reguläre Bewerbung vor einer Klage ist keine Voraussetzung. Experten empfehlen eine solche aber. Gerichte bewerten sie oft positiv. Sie zeigt, dass du dich bereits um einen entsprechenden Studienplatz bemüht hast.

Wie steht es um den Zeitpunkt für eine Klage?
Wenn du für deinen Wunschstudienplatz eine Absage bekommen hast, stellst du bei der Hochschule einen Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (AKA). Dafür gibt es bestimmte Fristen , die von Bundesland zu Bundesland variieren. Ein solcher Antrag kann von der Hochschule entweder angenommen oder abgelehnt werden. In letzterem Fall hast du dann die Möglichkeit, gegen die Uni zu klagen. Hierzu kannst du dich von den Studierendenvertretungen der jeweiligen Hochschule beraten lassen. Das Vorgehen ist allerdings nicht ganz so einfach und kann mitunter sehr kräftezehrend sein. Professionelle Unterstützung erhältst du von einem auf Studienplatzklagen spezialisierten Anwalt . Mit einem solchen steigen die Erfolgschancen einer Klage, weil er nicht nur die gängige Vorgehensweise kennt, sondern oft zusätzlich individuelle Strategien parat hat, um den Studienplatz einzuklagen. Hinzu kommt, dass er selbstverständlich über das entsprechende Know-how im Verwaltungsrecht verfügt, was dir als Laie in der Regel nicht zur Verfügung steht. Er kennt sämtliche Fristen und achtet darauf, dass diese gewahrt werden. Außerdem weiß er, wie Anträge formell und sachlich richtig erstellt werden müssen und bei welchen Stellen sie jeweils einzureichen sind.

Beachte:Wenn du dir Unterstützung von einem Fachanwalt holst, musst du die Kosten dafür tragen. Du hast eine Rechtschutzversicherung? Dann solltest du vorab mit dieser klären, ob und inwieweit sie die Gebühren für eine Studienplatzklage übernimmt. Aber auch ohne Anwalt kommen Kosten auf dich zu, diese belaufen sich in etwa auf einen Betrag zwischen 1.000 € bis 1.500 €.

¢ Eine Klage kannst du übrigens an mehreren Hochschulen einreichen. Laut Experten macht das bei Studienplatzklagen für sehr beliebte Fächer sogar durchaus Sinn, beispielsweise im Fach Medizin.

Was solltest du außerdem bedenken?
Eine Klage kann eine aussichtsreiche Möglichkeit auf den Wunsch-Studienplatz sein. Kann die Hochschule allerdings nachweisen, dass sie tatsächlich keine Kapazitäten zur Verfügung hat, hast du das Nachsehen. Die Kosten musst du dann allerdings trotzdem tragen. Was viele nicht wissen: Selbst bei erfolgreicher Klage ist dir der Studienplatz nicht sicher. Gab es mehrere Kläger, dann entscheidet das Los, wer von euch einen freien Platz bekommt.
Tipp: Gerade für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung kann sich deshalb eine Studienplatzklage an mehreren Hochschulen gleichzeitig lohnen.

Bildquellenangabe: Thomas Kölsch / pixelio.de
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