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So klappen Entkernung und Abriss einwandfrei


Wenn ein altes Gebäude nicht mehr die Bausubstanz hat, welche zur weiteren Nutzung erforderlich ist, so muss dieses rückgebaut werden. Der Rückbau wird umgangssprachlich auch als Abriss oder Abbruch bezeichnet. Bei all diesen Begriffen geht es darum, ein Gebäude vollständig oder nur in Teilen von einem Grundstück zu entfernen. Bei der Entkernung wird hingegen vor dem Abriss das Innere der Immobilie entfernt. Mit diesen Tipps funktionieren Rückbau und Entkernung reibungslos.

Das sollten Sie bei einer Entkernung beachten


In erster Linie unterscheidet sich das Vorgehen und der zu erwartende Aufwand hinsichtlich der Größe. Handelt es sich um eine Entkernung von großen Gebäuden oder eher um kleine Gebäude? Die Entkernung eines Einfamilienhauses dauert zum Beispiel nur zwischen mehreren Tagen oder wenigen Wochen, während die Entkernung von Industriegebäuden oder ganzen Bürokomplexen sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten strecken kann. In beiden Fällen ist die Hilfe eines Fachmanns unerlässlich. Erstens muss die zu leistende Arbeitskraft auf viele Köpfe verteilt werden und zweitens benötigen Sie die nötigen Maschinen. Diese sind für Privathaushalte nicht erschwinglich. Da die Entkernung in der Regel einem Abriss vorausgeht, verursachen die Arbeiten auch langfristige Folgen für die nahe Umgebung. Aus diesem Grund sollten Sie sich im Voraus über alle rechtlichen Details informieren. Mit der Hilfe eines Unternehmens für Abrisse klappt auch dieser Schritt leichter, denn die Profis kennen sich aus.

Erste Schritte vor einem Abriss


Die staatliche Förderung bei einer Entkernung oder bei einem Abriss ist kaum der Rede wert - es sei denn, es liegen gesonderte Bedingungen vor. Profitiert die Allgemeinheit bzw. Stadt oder Gemeinde nicht von Ihrem Vorhaben, so haben Sie mit strengen Auflagen statt finanzieller Hilfe zu rechnen. Ist das Haus derzeit von Mietern bewohnt, so gelten gesonderte Regelungen, welche den Rahmen an dieser Stelle sprengen würden. Lassen Sie sich allerdings gesagt sein: Es ist nicht ganz einfach, Mieter im Fall eines geplanten Abrisses vor die Tür zu setzen. Diese Maßnahme erfordert Zeit und Geduld. Auch bei Doppelhaushälften gilt es, bestimmte Sonderregeln zu beachten, da in diesem Fall eine weitere Partei von einem Abriss oder einer Entkernung direkt betroffen ist. Generell benötigen Sie eine Abrissgenehmigung, bevor sie alles Weitere planen. Außerdem muss der geplante Abriss beim zuständigen Bauamt rechtzeitig angekündigt werden.

Entsorgung, Beschädigung fremden Eigentums und mehr


Auch über andere rechtliche Aspekte sollten Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen, um im Ernstfall gewappnet zu sein. Kommt bei einem Abriss oder bei einer Entkernung ein anderes Gebäude zu Schaden, so sind Sie schadensersatzpflichtig. Ein Grund mehr, an dieser Stelle Profis ans Werk zu lassen - ansonsten stehen Sie rechtlich nicht gut da. Sie müssen sich darum kümmern, dass die umliegenden Häuser adäquat geschützt werden. Eine Firma für Abrisse kümmert sich in der Regel auch um diesen Schritt. Doch auch nach einem Abriss sind sie längst nicht von ihren rechtlichen Pflichten entbunden. Gemeinden und Städte legen viel Wert darauf, dass Bauschutt fachgerecht entsorgt wird. Da hier schnell mehrere Tonnen zusammenkommen, ist dieser Punkt enorm wichtig. Neben Metall, Holz und Bauschutt kann bei einer Entkernung oder bei einem Abriss auch Sondermüll anfallen. Dieser muss gesondert behandelt werden und verursacht zusätzliche Kosten. Beauftragen Sie am besten bereits vor der Auftragserteilung der Abrissfirma einen Gutachter. Dieser soll Ihnen sagen, ob auch giftiger Müll oder als besonders gefährlich eingestufter Müll im Zuge des Abrisses anfallen wird. Eine Baufirma wird den Müll fachgerecht sortieren und rechtskonform für Sie entsorgen.
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