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Kfz-Versicherung: Was beim Abschluss und Wechsel zu beachten ist

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug besitzt, benötigt dazu auch immer eine passende Kfz-Versicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Basisversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift. Zusätzlich gibt es aber auch noch weitere Varianten wie die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Auf dem Markt bieten zahlreiche Versicherer ihre Produkte und Leistungen an - für Verbraucher ist es aber nicht immer so einfach, die geeignete Versicherung mit den besten Konditionen zu einem günstigen Preis zu finden. Das betrifft sowohl den Erstabschluss als auch den Wechsel einer Kfz-Versicherung.

Haftpflichtversicherung für das Kfz ist Pflicht

Wie bereits eingangs erwähnt, gehört zu jedem angemeldeten Kraftfahrzeug in Deutschland auch eine entsprechende Kfz-Versicherung. Ohne diese ist das Betreiben im Straßenverkehr gesetzlich untersagt. Bei der regulären Kfz-Versicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung: Diese stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die Kosten für den Schaden am Fahrzeug der Gegenseite aufkommt. Das gilt nicht nur für Sachschäden, sondern auch für Personenschäden. Gleichzeitig sorgt die Haftpflicht dafür, dass unberechtigte Forderungen an den Fahrzeughalter abgewiesen werden.

Kaskoversicherung: optionaler Versicherungsschutz

Neben der vorgeschriebenen Haftpflicht-Versicherung  kann das Kfz auch noch mit einer zusätzlichen optionalen Kaskoversicherung abgesichert werden. Diese übernimmt im Schadensfall die Kosten für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Fahrzeughalter haben in diesem Zusammenhang die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko kommt für alle auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Dagegen sind die Leistungen bei einer Teilkaskoversicherung etwas limitierter: Hier greift der Versicherungsschutz etwa bei Bränden, bei Diebstahl, bei Sturmschäden und bei Wildschäden.

Der Beitragssatz bei einer Kaskoversicherung hängt maßgeblich auch von der Höhe der Selbstbeteiligung ab. Meist liegt diese zwischen 150 und 1000 Euro. Oftmals lassen sich die Kfz Versicherung Kosten auch mit einer vergleichsweise geringen Selbstbeteiligung bereits deutlich reduzieren. Hier kann auch ein entsprechender Kfz Versicherungsvergleich angestellt werden, der Auskunft über die einzelnen Angebote, Leistungen und Beiträge gibt. Ob sich eine Vollkaskoversicherung lohnt, entscheidet sich unter anderem auch am Alter des Fahrzeugs: Bei einem Neuwagen kann es durchaus sinnvoll sein, einen solchen Versicherungsschutz zu erwägen. Experten raten dazu, wenn das Fahrzeug nicht älter als sechs Jahre ist. Auch bei sehr teuren Automobilen ist es eine gute Idee, einen Vollkaskoschutz zu besitzen, damit mögliche Schäden nach einem Unfall problemlos behoben werden können.

Entscheidend für die Kosten: die Schadenfreiheitsklasse

Wenn es um die Kosten für die Versicherung fürs Kraftfahrzeug geht, spielt auch die Schadenfreiheitsklasse eine wichtige Rolle. Diese bestimmt maßgeblich die Höhe der Beiträge. Das Prinzip ist eigentlich ganz einfach: Wer lange unfallfrei mit seinem Kfz unterwegs ist, zahlt dafür auch geringere Beiträge. Aus diesem Grund werden Führerscheinneulinge grundsätzlich in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was bedeutet, dass sie sehr hohe Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Versicherer gehen davon aus, dass Fahranfänger unsicherer auf den Straßen unterwegs sind und die Unfallwahrscheinlichkeit daher höher ausfällt. Nicht selten zahlen Neulinge hinterm Steuer so bis zu 120 % der regulären Beiträge. Mit jedem unfallfreien Jahr steigt die Schadenfreiheitsklasse, und parallel dazu verringern sich die Versicherungsbeiträge. Wer es schafft, 25 Jahre oder länger ganz ohne Unfall zu fahren, zahlt am Ende nur noch etwa 25 % der Beiträge: Umsichtiges Fahren kann sich also auch finanziell lohnen.

Nicht nur die reguläre Kfz Versicherung, sondern auch die optionale Kasko-Versicherung reagiert auf die Schadenfreiheitsklasse. Sie verhalten sich dabei ebenso wie die Haftpflichtversicherungsbeiträge: Fahranfänger steigen mit einem hohen Beitrag ein und können diesen durch unfallfreies Fahren im Laufe der Zeit reduzieren. Grundsätzlich gilt die jeweilige Schadenfreiheitsklasse für jeden Fahrzeughalter selbst; unter Umständen ist es aber möglich, den Rabatt auf einen Dritten zu übertragen. Ob und unter welchen Umständen dies vorgenommen werden kann, hängt in erster Linie vom Versicherer ab. Bei einigen Anbietern kann auch ein Zweitwagen in die bestehende Schadenfreiheitsklasse aufgenommen werden, anstatt mit einer niedrigen und preisintensiven Einstufung zu beginnen. Allerdings hängt es auch hier vom Versicherer und dem damit verbundenen Angebot und den Konditionen ab, ob entsprechende Maßnahmen möglich sind oder nicht.

Kosten selbst tragen und Schadenfreiheitsrabatt schützen?

Kommt es zu einem kleineren Unfall wie etwa einem Kratzer im Lack sollten sich Fahrzeughalter, die bereits über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt verfügen, überlegen, die anfallenden Reparaturkosten aus eigener Tasche zu übernehmen. Unter Umständen fallen diese geringer aus als die folgenden Beiträge im Falle einer Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse. Hier kann es sich also lohnen, genau zu rechnen und abzuwägen, welche Lösung auf Dauer am meisten Kosten einspart.
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