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Süddeutsche Treppenlift-Betriebe in der Corona Krise: „Treppensteigen muss man trotzdem“

 Zwar ist die Infektionslage aktuell entspannter als im Frühjahr, aber in vielen Bundesländern gelten nach wie vor strikte Einschränkungen für den alltäglichen Umgang miteinander. Darf der Treppenlift auch unter Beschränkungen gewartet werden? Foto: © Pixabay

Die Corona-Krise ist an kaum einem Wirtschaftszweig spurlos vorbeigegangen. Kontaktverbote haben Verkauf und Beratung in vielen Branchen erheblich beeinträchtigt. Auch Treppenlift-Firmen haben unter den Einschränkungen gelitten. Gerade der Verkauf neuer Treppenlifte stellte sich als schwierig dar. Allerdings wurden rechtzeitig Maßnahmen ergriffen, um Aufmaß, Einbauten, Wartung und Reparatur weiterhin möglich zu machen. Immerhin gehören Treppenlifte zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs. Deshalb rufen Experten Betroffene dazu auf, nicht aus falscher Vorsicht auf den Treppenlift und damit auf Lebensqualität zu verzichten.

Darf der Treppenlift auch unter Beschränkungen gewartet werden?

  Zwar ist die Infektionslage aktuell entspannter als im Frühjahr, aber in vielen Bundesländern gelten nach wie vor strikte Einschränkungen für den alltäglichen Umgang miteinander. Davon betroffen sind auch Berater und Monteure für Treppenlifte in Freiburg. Doch alle Beteiligten wissen: Gerade für Menschen mit Bewegungseinschränkungen ist ein funktionierender Treppenlift unentbehrlich. Deshalb finden auch unter Corona-Auflagen nach wie vor Wartungen und Reparaturen statt. Möglich ist das durch ausgeweitete Hygienemaßnahmen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstands ist dabei unerlässlich. Außerdem werden alle Oberflächen gründlich desinfiziert. Bei allen Vorsichtsmaßnahmen ist aber klar: Die Sicherheit und die Lebensqualität der Treppenliftbesitzer stehen im Vordergrund. Deshalb sollten Betroffene Wartungstermine und Reparaturen trotz aller Vorsicht durchführen lassen.

Treppenlifte rechtzeitig einbauen lassen

  Personen, die z.B. in Karlsruhe auf einen Treppenlift angewiesen sind, sollten den Einbau nicht aufschieben, weil sie sich Sorgen um eine mögliche Covid-19-Infektion machen. Gerade ältere Menschen neigen oft dazu, ihre eigenen Beschwerden herunter zu spielen, um andere nicht unnötig zu belasten. Da werden die Knieprobleme über Wochen hinweg schöngeredet, um keinen unnötigen Aufwand zu verursachen. Allerdings kann der rechtzeitige Einbau eines Treppenlifts bei der Heilung einer Knie- oder Hüftverletzung entscheidend sein. Nur durch Schonung können sich die Gelenke erholen. Wird das Knie überbelastet, droht eine Chronifizierung der Schmerzen. Besteht also akut Bedarf an einem Treppenlift, sollten Betroffene direkt den Hörer in die Hand nehmen oder sich online auf den Weg machen. Durch die Beratung, das nötige Aufmaß, die Modellwahl und Anträge für Zuschüsse geht einiges an Zeit ins Land. Mit jeder Woche, die Betroffene aufgrund der aktuellen Pandemie verstreichen lassen, geht kostbare Zeit verloren.

Was ist wichtig für den Treppenlift-Einbau?

  Schon die Frage, ob der Treppenlift eingebaut werden kann, verunsichert viele Betroffene derart, dass sie sich erst spät auf den Weg machen. Allerdings ist die gute Nachricht: Treppenlifte kann man nahezu überall einbauen. Damit Betroffene in der Beratung alle wichtigen Fragen beantworten können, sollten sie folgende Informationen zusammenstellen: ·       Welcher Art ist die Bewegungseinschränkung? ·       Wie lang ist die Treppe? ·       Handelt es sich um eine gerade Treppe oder eine Wendeltreppe? ·       Wie breit ist die Treppe? ·       Welcher Abstand besteht zwischen der Treppe und angrenzenden Türen? ·       Steht um die Treppe herum Stellfläche zur Verfügung? ·       Welcher Lift-Typ sagt der betroffenen Person am ehesten zu? Fragen wie die nach dem Treppenlift-Typ oder nach den Treppenmaßen ergründen die Treppenlift-Berater auch im Gespräch mit Betroffenen zusammen. Die genauen Maße werden außerdem im Aufmaß erfasst, bevor die Schienen und der Lift bestellt werden.

Welche Treppenlifte gibt es?

  Betroffene können aus vier verschiedenen Treppenliften wählen: Stehlifte, Sitzlifte, Plattformlifte oder Hublifte. Welches Modell geeignet ist, hängt oft vom Ort des Einbaus und von der persönlichen Konstitution ab. Stehlifte sind für Personen mit Knieschmerzen, die ansonsten fit sind, gut geeignet. Die kleine Plattform mit Haltegriff transportiert Passagiere im Stehen von einem Stockwerk ins andere. Sitzlifte hingegen verfügen über eine Sitzeinheit und sind dann sinnvoll, wenn die betroffene Person Treppen auch konstitutionell nicht mehr allein bewältigen kann. Plattformlifte und Hublifte kommen dann ins Spiel, wenn die Person im Rollstuhl sitzt oder zwingend auf den Rollator angewiesen ist. Beide Lifttypen transportieren die Person inklusive ihrer Mobilitätshilfe. Während Plattformlifte bis zu sieben Etagen zurücklegen können, sind Hublifte nur für geringe Höhenunterschiede konzipiert. Sie kommen oft im Außenbereich zum Einsatz, wenn Hausaufgänge überwunden werden sollen.

Anträge für den Treppenlift rechtzeitig stellen

  Die Kosten für den Treppenlift können mit Hilfe von Zuschüssen beglichen werden. Wichtig ist hierbei: Alle Zuschussanträge müssen gestellt werden, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wurde. Das bedeutet: Für den Antrag auf den Pflegekosten- oder Investitionszuschuss müssen Betroffene den Kostenvoranschlag einreichen. Wurde der Lift schon gekauft, können die Kosten nicht mehr bezuschusst werden. Liegt noch kein Pflegegrad vor, bietet es sich an, diesen zunächst zu beantragen. Wird der Pflegegrad erteilt, steht Betroffenen ein Anspruch auf den Pflegekostenzuschuss offen. Dieser beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person. Innerhalb eines Haushalts können bis zu vier Berechtigte diesen Zuschuss beantragen. Darüber hinaus vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionszuschüsse. Im Rahmen des Investitionszuschusses „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455B“ gewährt die KfW Treppenlift-Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro. Wohnt die betroffene Person in einer Eigentumswohnung, muss außerdem die Eigentümergemeinschaft über den Einbau des Treppenlifts entscheiden. Von gesetzlicher Seite her haben beeinträchtige Personen allerdings einen Anspruch auf den barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung. Dasselbe gilt für Mieter.