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Binationale Ehen: Welche Dokumente benötige ich?

Die Liebe kennt keine Grenzen, und dies ist nicht nur sprichwörtlich gemeint. Zahlreiche Ehen in Deutschland werden binational geschlossen, genauso heiraten Deutsche im Ausland nach dem einheimischen Recht. Die Hochzeitglocken klingen

Die Liebe kennt keine Grenzen, und dies ist nicht nur sprichwörtlich gemeint. Zahlreiche Ehen in Deutschland werden binational geschlossen, genauso heiraten Deutsche im Ausland nach dem einheimischen Recht. Wie groß die Unterschiede bei weltweiten Eheschließungen sind, fällt oft erst bei der Zusammenstellung aller relevanten Dokumente auf. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick geben, welche Schriftstücke auf jeden Fall für eine binationale Eheschließung vorliegen sollten und was bei der beglaubigten Übersetzung von Dokumenten zu beachten ist.

Grundlagen der Eheschließung in Deutschland


Eine Hochzeit in Deutschland ist mit einigen Formalitäten verbunden, egal welcher Nationalität die beiden Verlobten sind. Mit der Heirat vor dem Standesamt wird die Hochzeit im rechtlichen Sinne gültig, wobei die Identität beider Partner und ihre Ehefähigkeit nachzuweisen sind. Schließlich soll ausgeschlossen werden, dass einer der beiden Partner bereits verheiratet ist und eine Vielehe eingeht.

Die Formalitäten der Eheschließung sind noch überschaubar, wenn es sich bei beiden um deutsche Staatsbürger handelt. Ausweispapiere und die Geburtsurkunde sind schnell zur Hand. Auch der Nachweis, dass keine Ehe besteht oder eine frühere Ehe bereits geschieden wurde, ist mit einem einfachen Dokument schnell nachgewiesen. Sobald ein Partner aus dem Ausland stammt, ergibt sich vor allem beim Nicht-EU-Ausland ein größerer Zeit- und Verwaltungsaufwand.

Die wichtigsten Dokumente im Überblick

  • Grundlegend werden bei der binationalen Eheschließung in Deutschland von beiden Seiten einige Dokumente benötigt, die im jeweiligen Heimatland ausgestellt wurden. Hierzu gehören:
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde: In Deutschland lässt sich das Dokument bei einem Fehlen im Standesamt der Stadt oder Gemeinde beantragen, in welcher der Verlobte geboren wurde.
  • Ausweisdokument: Im Falle eines deutschen Staatsbürgers ist der Personalausweis vorzulegen. Auch bei einem ausländischen Verlobten empfiehlt sich ein solcher Ausweis, alternativ kann der Nachweis über den Reisepass erfolgen. Dem Dokument muss eindeutig die Staatsangehörigkeit zu entnehmen sein. -
  • Melde-/Aufenthaltsbestätigung: Um eine Ehe in Deutschland schließen zu können, müssen sich beide Person rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Falls der ausländische Partner nicht direkt in Deutschland gemeldet ist, hat dieser eine Aufenthaltsbestätigung vorzulegen.

Ehefähigkeitszeugnis vor der Eheschließung einholen

Je nach Herkunftsland des Ehepartners ist ein weiteres Dokument verpflichtend einzuholen: Das Ehefähigkeitszeugnis. Durch dieses Zeugnis soll sichergestellt werden, dass die Person die rechtlichen Voraussetzungen zu einer Eheschließung in Deutschland erfüllt. Dies bedeutet in erster Linie: Der oder die Verlobte soll in ihrem Heimatland nicht bereits verheiratet sein.

Sollte die Nation kann entsprechendes Dokument ausstellen, bleibt es formal weiterhin kompliziert. Stattdessen ist eine Bestätigung der Ledigkeit einzuholen, die von der Heimatbehörde ausgestellt wird. Dieses Dokument kann auch nach einer Scheidung angefragt werden, sofern diese von der Heimatbehörde akzeptiert wurde. Entscheidend ist, dass das Dokument eindeutig die Heirat nach deutschem Recht ohne Bedenken erlaubt.

Was passiert bei einer Vorehe?


Sich im Laufe des Lebens scheiden zu lassen und später wieder zu heiraten, ist nicht nur im deutschen Recht vorgesehen. In vielen Nationen ist eine spätere Eheschließung möglich, wobei ein Nachweis der erfolgreichen Scheidung vorzulegen ist. Auch dies hat bei binationalen Ehen eine Bedeutung und muss formal entsprechend bestätigt werden.

Eine Möglichkeit hierzu ist die bereits erwähnte Bescheinigung der Ledigkeit durch die Heimatbehörde des oder der Verlobten. Ansonsten muss ein rechtsfähiges Scheidungsurteil vorgelegt werden, aus dem eindeutig hervorgeht, dass keine Ehe im rechtlichen Sinne mehr besteht. Erneut gilt: Innerhalb der EU ist die Einholung des Nachweises deutlich unkomplizierter als in anderen Nationen.

Was passiert, wenn Dokumente fehlen?


In der Praxis kommt es vor, dass ein oder mehrere dieser Dokumente nicht vorliegen oder eingeholt werden können. Dies gilt beispielsweise für Flüchtlinge, die auf ihrer Flucht alles verloren haben und kaum mit einem Entgegenkommen in ihrem Heimatland rechnen dürfen. In dieser Fall sieht das deutsche Rechtssystem die eidesstattliche Erklärung vor.

Ähnliches gilt, wenn die Nation des ausländischen Verlobten keine Dokumente wie ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Dies ist juristisch nicht als Freibrief zu verstehen, dass der ausländische Verlobte eine Vielehe eingehen könnte. Stattdessen bestätigt dieser an Eides statt, dass er nicht verheiratet ist. Wie üblich bei der eidesstattlichen Erklärung drohen empfindliche strafen, wenn sich der Eid im Nachhinein als falsch herausstellt.

Einfache Übersetzung oft nicht ausreichend


Das Thema Sprache wurde bislang noch nicht angesprochen. Schließlich reicht es den deutschen Behörden nicht aus, die entsprechenden Dokumente in der Landessprache entgegenzunehmen. Die Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt sein, damit Sie von den deutschen Behörden akzeptiert werden. Aus verständlichen Gründen reicht es nicht aus, dass die Dokumente einfach so ins Deutsche übersetzt werden.

Gerade bei exotischen Sprachen ist einem deutschen Gericht kaum eine Überprüfung möglich, ob der Übersetzer eine präzise Arbeit geleistet hat oder im Sinne des Verlobten übersetzt. Entsprechend muss ein beglaubigte Übersetzung jedes ausländischen Dokumentes vorgelegt werden.

Die formale Hürde hierbei: Die beglaubigte Übersetzung hat durch die Innenbehörde des ausstellenden Staates zu erfolgen. Anschließend werden die Dokumente durch die deutsche Auslandsvertretung geprüft und in ihrer inhaltlichen Richtigkeit bestätigt. In manchen Nationen Nigeria, Pakistan oder Indien ist zusätzlich mit einem Vertrauensanwalt der jeweiligen Nation zusammenzuarbeiten, was Zusatzkosten für das zukünftige Ehepaar bedeutet.

Zeitfaktor bei Übersetzung und Beglaubigung beachten


Je nach Herkunftsland des Ehepartners gibt es Alternativen. Abhängig von der Art des Dokumentes ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch ein professionelles Übersetzungsbüro in Deutschland denkbar. Hier arbeiten zertifizierte Experten, die mit den formalen und sprachlichen Feinheiten der jeweiligen Landessprache vertraut sind. Die Korrektheit der Übersetzung kann theoretisch sogar von den ausländischen Behörden bestätigt werden.

Welcher Weg auch immer eingeschlagen wird: Der Faktor Zeit ist nicht zu unterschätzen. Gerade bei einer komplizierten Einholung der Dokumente inklusive Beauftragung eines Vertrauensanwalts können Jahre vergehen, bis es endlich zur erhofften Eheschließung kommt. Die Verlobten sollten dies frühzeitig wissen und nicht verzweifeln, wenn sich die erhoffte Heirat herauszögert. Nicht nur die deutschen Mühlen der Bürokratie mahlen sehr langsam.

Und was ist bei Deutschen, die im Ausland heiraten?

Sofern ein Deutscher nach ausländischem Recht im Heimatland des Verlobten heiraten möchte, gibt es keine einheitliche Regelung. Jedes Land kennt seine eigenen Gesetze, die teilweise erheblich von der deutschen oder europäischen Gesetzgebung abweichen. Dies gilt natürlich auch im Eherecht. Hier heißt es, sich frühzeitig über die Rechtslage der jeweiligen Nation zu informieren und alle relevanten Dokumente aus Deutschland einzuholen. Vielfach wird hier ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung ausreichen, die sich durch ein professionelles Übersetzungsbüro erstellen lässt.