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Unterschiede zwischen Abfindungen in deutschen und internationalen Unternehmen

Deutschland hat ein ganz anderes Arbeitsrechtssystem als beispielsweise die USA oder Großbritannien. Es ist ein sehr protektives Arbeitsrechtssystem, das auf dem Gedanken der „Mitbestimmung“ basiert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Sie müssen sich zum Beispiel darüber einigen, wie die Arbeitszeiten sind, was mit der Überstundenvergütung zu tun ist und wie viel Urlaub Mitarbeiter bekommen. Diese Verhandlungen finden auf Unternehmensebene zwischen Vertretern der Unternehmensleitung und Vertretern der Betriebsräte auf gleichberechtigter Basis statt. 

Daraus resultiert auch, dass es viel Spielraum bei Abfindungen gibt und Arbeitnehmer auf Abfindungsrechner angewiesen sind, um einen Anhaltspunkt für die Verhandlungen zu haben. Wie sich das vom internationalen Recht unterscheidet, beleuchten wir heute etwas näher.

Unterschiede bei Kündigungen

Das deutsche Kündigungsrecht unterscheidet sich grundlegend von den internationalen Normen. Das internationale Recht basiert auf der Idee, dass ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden muss. Das deutsche Recht sieht dagegen einen rigiden Umgang mit der Kündigung von Verträgen vor.

Internationale Situation:
Ein Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) oder von einer Partei mit Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Die Kündigungsfristen variieren je nach Dienstzeit und Vertragsart, betragen jedoch in der Regel mindestens einen Monat.Deutsche Unternehmen:Ein Vertrag kann nur dann gekündigt werden, wenn eine Vertragsverletzung vorliegt oder wenn es für eine Partei unmöglich wird, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, beispielsweise wenn sie zahlungsunfähig wird.

Wie gehen internationale Firmen mit Abfindungen um?

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz gestalten sich von Land zu Land sehr unterschiedlich. Internationale Firmen sind je nach Standort auch an die vor Ort geltenden Regelungen gebunden. Im Vereinigten Königreich beispielsweise beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist eine Woche pro Dienstjahr bis zu maximal 12 Wochen. In Frankreich hingegen beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist zwei Wochen pro Dienstjahr bis maximal acht Wochen. Darüber hinaus verlangen einige Länder von den Arbeitgebern eine zusätzliche Zahlung zur gesetzlichen Mindestkündigungsfrist. In Finnland beispielsweise muss ein Arbeitgeber für jedes Jahr, in dem er gearbeitet hat, ein Wochengehalt zahlen, bis zu einem Höchstbetrag von 12 Wochengehältern.

Abfindungen in Deutschland

Nach deutschem Recht kann ein gekündigter Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung haben. In der Regel besteht dieser Anspruch nicht. Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt der letzten zwölf Monate. Die sogenannte Regelabfindung errechnet sich folgendermaßen:  Regelabfindung = 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt

Wie werden Abfindungen in Deutschland berechnet?

Abfindungszahlungen werden auf der Grundlage der Beschäftigungsdauer und des Einkommens eines Arbeitnehmers berechnet. Neben Abfindungszahlungen können Arbeitgeber auch Abfindungspakete anbieten, die eine Entschädigung für ungenutzte Urlaubstage, Krankheitstage und andere Leistungen beinhalten.Als Faustregel gilt, dass sich die Höhe der Abfindung an einem Monatsgehalt pro geleistetem Jahr orientiert. Dies ist jedoch nicht immer genau, da hier Überstundenvergütung oder Prämien nicht berücksichtigt werden. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich klar vorne.