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Auto anmelden: So geht's
Ein Oldtimer ist für viel edas Traumauto schlechthin Foto: © Pixabay
Kfz-Versicherung wählen und informieren
Bevor das Fahrzeug angemeldet wird, muss der Versicherungsschutz geklärt werden. Am deutschen Straßenverkehr darf kein Fahrzeug teilnehmen, das nicht mindestens haftpflichtversichert ist. Diese Versicherung übernimmt im Falle eines vom Fahrzeughalter verursachten Unfalls die Kosten der gegnerischen Partei. Versicherungsprämien variieren beispielweise je nach Schadensfreiheitsklasse, Beruf, Anzahl und Alter der Fahrer und vielem mehr. Daher lohnt es sich, sich gründlich zu informieren und Angebote zu vergleichen.eVB-Nummer erhalten
Ist die passende Versicherung ausgewählt, erhält man vom Versicherer eine sogenannte eVB-Nummer. Dabei handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung, die als Nachweis dient, dass das Fahrzeug versichert ist. Zunächst reicht eine Haftpflichtversicherung aus. Um eine mögliche Kaskoversicherung kann man sich noch nach der Zulassung kümmern.Anmeldung und Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde
Ist die Versicherungspflicht erfüllt, ist im nächsten Schritt der Gang zur Zulassungsstelle nötig. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte man Stoßzeiten beispielsweise am Nachmittag vermeiden. Meist kann aber auch online ein Termin vereinbart werden, sodass das Anmelden des Fahrzeugs nicht wie in manchen Großstädten eine halben Tag frisst.Benötigte Unterlagen für die Anmeldung
Auf der Homepage der jeweiligen Zulassungsstelle findet man alle Informationen dazu, was für die Anmeldung eines Fahrzeuges benötigt wird. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Zulassung erfolgen und das Kennzeichen ausgehändigt werden.Folgende Dokumente werden standardmäßig benötigt:
- Zunächst wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zum Nachweis der eigenen Identität gebraucht. Nicht-deutsche Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel und eine Meldebescheinigung.- Wird das Auto im Auftrag des Fahrzeughalters angemeldet, wird zusätzliche eine Kopie des Personalausweises des Halters sowie eine Vollmacht für die handelnde Person gefordert.
- Die oben genannte eVB-Nummer muss zum Nachweis des Versicherungsschutzes bestehen.
- Damit gestohlene Fahrzeuge nicht einfach zugelassen werden können, muss der rechtmäßige Besitz bewiesen werden. Dies erfolgt durch die Zulassungsbescheinigung I und II, ehemals Fahrzeugbrief und -schein.
- Die Unterlagen der letzten gültigen Hauptuntersuchung werden zur Bescheinigung der Fahrtüchtigkeit verlangt.
Kennzeichen erhalten
Sind alle Dokumente vorhanden, müssen nur noch die Kennzeichen angefertigt werden. Dies kann direkt vor Ort bei der Prägestelle erledigt werden. Anschließend dürfen die Schilder am Fahrzeug montiert werden. Wer eine bestimmte Kombination aus Buchstaben und Zahlen möchte, kann ein Wunschkennzeichen bequem online bei der Kfz-Zulassungsstelle des eigenen Landkreises für unter 15 Euro reservieren. Kauft man die Kennzeichen direkt online mit, entfällt der Gang zur Prägestätte und man kann bis zu 70 Prozent sparen.