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Auto online anmelden, so geht's
Nummernschilder Foto: © Damon Lam/pixabay
]Im April 2023 wurden deutschlandweit circa 202.900 Pkws neu zugelassen - eine Steigerung von rund 12,6 Prozent gegenüber April 2022. Rund 29.740 der Neuzulassungen waren Elektroautos. Um Zeit und Kosten zu sparen, können alle Bürger und Bürgerinnen seit 2019, Autos ohne lästige Behördengänge online anmelden. Bisher ist der Service i-Kfz - als Abkürzung für internetbasierte Kfz-Zulassung - nur für allgemeine Kennzeichen sowie nach dem 01. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge verfügbar. Halter von Saisonkennzeichen sowie speziell für Elektro- und Hybridfahrzeuge vorgesehener E-Kennzeichen müssen die Anmeldung weiterhin persönlich durchführen.
Komfortabel i-Kfz nutzen - mit Online-Identifizierung
Der Service i-Kfz zeigt, welche Zeit- und Kostenvorteile die digitale Transformation und eGovernment-Funktionen den Bürgern und Bürgerinnen bieten. Um ein Auto komfortabel online abzumelden, umzuschreiben und zulassen zu können, benötigen Sie:
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 2015) oder Teil II (ab 2018) mit verdecktem Sicherheitscode
- falls vorhanden das alte Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten inklusive verdeckten Sicherheitscodes
- einen neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion
- als Alternative einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Onlinefunktion
- bei Zulassungen fabrikneuer Fahrzeuge eine gültige elektronische Versicherungsbescheinigung mit eVB-Nummer
- eventuell die IBAN-Kontonummer zum Einzug der Kfz-Steuer
Die Online-Identifizierung nehmen Sie über den eingebauten Chip Ihres Ausweises und die dazugehörige eID-Funktion vor. Voraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung ist es, dass Sie die von Ihnen selbst vergebene, sechsstellige PIN kennen. Das Auslesen des Chips ermöglicht Ihnen ein spezielles Kartenlesegerät sowie die aktuelle
AusweisApp2, die auf dem Personalausweisportal der Bundesregierung kostenlos für eine große Anzahl an Android-, Windows-, iOS- und macOS-Betriebssystemen kostenlos zum Download verfügbar ist.
Über BVA-Online Wunschkennzeichen reservieren
Das BVA-Online ermöglicht es Ihnen auf Wunsch, über die Datenbank der zuständigen Zulassungsstelle online ein DIN-genormtes Wunschkennzeichen zu beantragen.
Hier können Sie F-Kennzeichen für Frankfurt am Main reservieren und sich durch selbst gewählte Buchstaben- und Ziffernkombinationen Ihr Fahrzeug personalisieren. Ein schneller Versand der neuen Kennzeichen ermöglicht es Ihnen, Ihren Pkw oder ein anderes Fahrzeug nach der Online-Anmeldung zeitnah zu nutzen. Anderes als beim Service i-Kfz, sind neben normalen Kennzeichen auch Saisonkennzeichen,
H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge und E-Kennzeichen in die Auswahl integriert.
Benutzerfreundlicher und sicherer Online-Anmeldeprozess
Um die Online-Anmeldung zu starten, rufen sie das Portal der Zulassungsbehörde der für ihr Auto zuständigen Kommune auf. Sie werden aufgefordert, über die eID-Funktion Ihres Personalausweises bzw. Ihres elektronischen Aufenthaltstitels Ihre Identität zu bestätigen. Im nächsten Schritt geben Sie das Ihnen vorliegende Kfz-Kennzeichen Ihres Pkw ein sowie gegebenenfalls die in Ihrem Auto angebrachte Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) - vormals Fahrgestellnummer - ein. Legen Sie nun den verdeckten Sicherheitscode auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II frei und geben Sie alle geforderten Daten in die Antragsmaske ein. Dazu zählen neben Sicherheitscodes die eVB-Nummer zum Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die IBAN zur Bevollmächtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer und das reservierte oder nächste
freie Kennzeichen. Haben Sie alle Eingaben erfolgreich getätigt, bezahlen Sie die Gebühr, z. B. mittels EC- oder Kreditkarte. Welche ePayment-Verfahren Sie nutzen können, kann je nach Zulassungsbehörde variieren.
Wirksamkeit abwarten und losfahren
Wurde Ihr Antrag von einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin erfolgreich geprüft, erhalten Sie auf postalischem Weg den Zulassungs- und Gebührenbescheid, eine Zulassungsbescheinigung Teil I & Teil II sowie die Plakettenträger der Hauptuntersuchung und die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf Ihr Kennzeichen. Bitte beachten Sie, dass der Ihnen zugesandte Bescheid normalerweise erst drei Tage nach dem Versand wirksam ist. Erst mit Einsetzen der Wirksamkeit, dürfen Sie Ihr online angemeldetes Auto im
Straßenverkehr nutzen.