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Frankfurt

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Information: Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 11. März

Der Gemeindewahlausschuss hat am Mittwoch, 28. Februar das endgültige Ergebnis der Wahl von Sonntag, 25. Februar, festgestellt und die Durchführung einer Stichwahl beschlossen.

Alle Wahlberechtigten, die erst zum zweiten Wahlgang am Sonntag, 11. März wahlberechtigt werden, bekommen automatisch vom Wahlamt Briefwahlunterlagen zugesandt. Auch der Versand der bereits beantragten Briefwahlunterlagen beginnt unmittelbar.

Es erfolgt kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungen. Die Wahlbenachrichtigungen der Direktwahl behalten ihre Gültigkeit.

Weitere Hinweise zur Briefwahl einschließlich Stimmabgabe und Fristen finden sich in dem PDF.

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