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Frankfurt

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Kein Silvesterfeuerwerk auf dem Eisernen Steg

Feuerwerk Foto: © Pexels

Die Stadt Frankfurt verbietet laut öffentlicher Anordnung in der Silvesternacht das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Eisernen Steg und seiner Brücke.

Ziel ist es, die Menschenmassen auf der Brücke vor Schaden zu bewahren. Diese Regelung gilt von Samstag, 31. Dezember 2022, 21:00 Uhr bis Sonntag, 1. Dezember 2022. Januar 2023 um 15.00 Uhr In diesem Zeitraum Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und höher (einschließlich Raketen, Böller, Granaten, Feuerwerksbatterien) und pyrotechnische Artikel der Kategorien T1 und T2 
(einschließlich Leuchtraketen, Feuerfontänen, Raketentreibstoff ). Auch TaschenPakete und andere Transportbehältnisse mit einem Volumen von mehr als drei Litern sind in dieser Zeit auf der Brücke und ihren Brückenköpfen nicht erlaubt.
Die
 Eiserne Brücke wird in der Silvesternacht von beiden Seiten kontrolliert, um ein Feuerwerksverbot durchzusetzen. Wenn Brücken mit zu vielen Menschen überlastet sind, kann es zu vorübergehenden Brückensperrungen kommen.
Zudem verbietet das Sprengstoffgesetz generell das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brennbaren Gebäuden oder Gegenständen. Dadurch sollen diese Gebäude vor Feuer, Beschädigung und Lärm geschützt werden.
Stadt-
 und Landessicherheitskräfte werden Anfang des Jahres die Einhaltung der Feuerwerksverordnung überwachen.
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