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Koblenz

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Füttern von Wasservögeln verboten

Viele Spaziergänger versorgen Wasservögel und Nutrias mittlerweile im Übermaß mit Futter, oftmals Brot, aber in manchen Fällen auch beispielsweise Möhren, die die Nagetiere ebenfalls gerne verspeisen. Auch wenn das Füttern von Wasservögeln und Tauben ein beliebter Freizeitspaß bei Familien ist, ist dieses jedoch tatsächlich verboten. So heißt es im Paragraph 2 Abs. 10 der Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO): „Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Tauben oder Wasservögel zu füttern, Futter auszulegen oder auszustreuen, soweit dieses üblicherweise auch von Tauben oder Wasservögeln aufgenommen wird“. Bei Zuwiderhandlung muss ein Bußgeld zwischen 55,00 Euro und, bei Wiederholungstätern, bis zu 5000,00 Euro gezahlt werden. Gründe dafür gibt es reichlich: Es lockt nicht nur Ungeziefer an, sondern verändert auch das ökologische Milieu des Gewässers, da meist nicht das gesamte Futter gefressen wird, Reste davon auf den Grund des Wassers sinken und dort verfaulen. Die biologischen und chemischen Prozesse dieses Abbaus verbrauchen große Mengen Sauerstoff, der Fischen und anderen Wassertieren fehlt. Es kann dazu kommen, dass Algen stark wachsen und das Gewässer "umkippt". Zudem tut man den Tieren mit der Fütterung kein Gefallen: Viele verenden durch das Übermaß an Futter. Wer also das nächste Mal den Tieren mit der Fütterung ein Gefallen tun möchte, sollte sich vorher überlegen, ob man diesen damit wirklich etwas Gutes tut.
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