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Koblenz

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Stadt Koblenz möchte Menschen für die Aufnahme eines Pflegekindes gewinnen

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2018 bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Laut dem Statistischen Bundesamt ist dies der höchste Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2012. Und die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigt weiter an. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die meisten Fälle von Kindeswohlgefährdung gibt es in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen. Was passiert mit einem Kind, das einer Kindeswohlgefährdung in seiner Familie ausgesetzt ist? Oftmals gelingt es mit Hilfen, wie z.B. einer Sozialpädagogischen Familienhilfe, die familiäre Situation so zu stabilisieren, dass die Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann. In Fällen, in denen dies nicht gelingt oder die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit und Verbesserung der Situation nicht oder nur unzureichend vorhanden ist, muss das Kind zu seinem Schutz in Obhut genommen und außerhalb seiner Herkunftsfamilie untergebracht werden. Je nach Alter des Kindes kann dies eine geeignete Heimeinrichtung oder eine Pflegefamilie sein, welche das Kind aufnimmt. Wie in nahezu allen deutschen Städten und Gemeinden gibt es auch in der Stadt Koblenz zu wenige Pflegeeltern, um den steigenden Bedarf zu decken. Aus diesem Grund geht die Stadt Koblenz nun neue Wege und möchte im Rahmen eines zweijährigen Modellprojektes zur Akquise von Pflegeeltern aktiv um neue Pflegeeltern werben. Das Jugendamt der Stadt Koblenz möchte Menschen, die sich für diese Aufgabe interessieren, entgegenkommen. Die Voraussetzungen, um Pflegeeltern zu werden, sind weniger eingeschränkt als dies bei Adoptionen der Fall ist. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare mit und ohne eigene Kinder können sich als Pflegeeltern bewerben. Aber auch verheiratete oder unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare sowie alleinerziehende oder alleinstehende Menschen können ein Pflegekind aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen zuvor ein entsprechendes Bewerbungsverfahren des Pflegekinderdienstes erfolgreich durchlaufen haben. Eine Altersbegrenzung für Pflegeeltern gibt es nicht. Grundsätzlich sollte zwischen Pflegeeltern und Kind ein Altersunterschied bestehen wie er auch zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern üblich ist. Pflegeeltern zu sein ist eine sinnstiftende und gleichzeitig herausfordernde Aufgabe. Menschen, die sich dazu entschließen ein Pflegekind aufzunehmen, erbringen eine unvergleichbare Leistung für die Gesellschaft! Sie nehmen ein Kind fremder Eltern bei sich auf und geben ihm ein Zuhause auf Zeit. Pflegeeltern teilen ihren privaten Raum mit dem Pflegekind und sind rund um die Uhr für dieses da. Sie müssen aber auch damit umgehen, dass das Pflegekind regelmäßig Umgangskontakte mit seinen leiblichen Eltern hat und eine Rückführung zu diesen möglich ist. Pflegeeltern stehen mit diesen Herausforderungen aber nicht alleine da. Das Team des Pflegekinderdienstes der Stadt Koblenz steht ihnen zur Seite und auch weitere spezifische Unterstützungs- und Hilfsangebote können bei Fragen und Problemen in Anspruch genommen werden. Aktuell betreut das Team, bestehend aus vier Diplom Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen, 122 Pflegekinder und 91 Pflegefamilien in der Stadt Koblenz. Neben seinen originären Aufgaben veranstaltet der Pflegekinderdienst auch Fortbildungsveranstaltungen und Seminarnachmittage mit Kinderbetreuung, bei denen es jeweils um ein aktuelles Thema aus dem Bereich Pflegekinderhilfe geht. Einige Pflegeeltern sind in einer Interessengemeinschaft organisiert, in der sie sich regelmäßig über ihre Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Wer mehr über die Aufgabe, Pflegeeltern zu werden wissen möchte, findet hierzu Informationen unter https://www.kindertagespflege-koblenz.de/pflegeeltern oder direkt beim Pflegekinderdienst der Stadt Koblenz, E-Mail: simone.manger@stadt.koblenz.de, Tel: 0261 -129 -2344 (montags), -2347 (dienstags und freitags). Quelle: Pressemeldung Stadt Koblenz
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