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Einsturz von Terrasse: Opel-Zoo weist Schuld von sich

Frankfurt/Kronberg (dpa/lhe) - Der Opel-Zoo hat in einem Schmerzensgeld-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht jegliche Schuld am Einsturz einer Terrasse auf seinem Gelände von sich gewiesen. Bei der Ursache habe es sich um einen versteckten Baumangel gehandelt, dieser sei von außen nicht erkennbar gewesen, sagte der Rechtsanwalt des Kronberger Zoos am Dienstag. Geklagt hatte ein Ehepaar, das bei dem Teileinsturz der Holzterrasse im August 2015 verletzt worden war. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden. Sie und ihr Mann fordern Schmerzensgeld in vierstelliger Höhe. Insgesamt waren sieben Menschen verletzt worden. 

Seinerzeit standen bei einer Feier in einem Restaurant am Rande des Zoos viele Gäste draußen auf der Holzterrasse, als ein Teil des Bodens wegbrach. «Plötzlich fiel ich wie in einen Trichter», erzählte am Dienstag eine ältere Dame vor dem Beginn des Zivilprozesses. Der Klage des Ehepaars hat sie sich nicht angeschlossen: «Ich will erst einmal sehen, wie dieser Prozess hier ausgeht.» Das Ehepaar fordert Schmerzensgeld vom Zoo und vom Restaurant.

Am Ende des ersten Verhandlungstermins stand fest: Nicht nur der Zoo, sondern auch das Restaurant weisen jegliche Schuld von sich. Und es wird keinen Vergleich, sondern ein richterliches Urteil geben. Denn Zoo und Restaurant fürchten wohl weniger das Schmerzensgeld: «Es geht um den ganzen Rattenschwanz, der hinterher kommen würde», erklärte der Anwalt der Beklagten. Denn die hohen Behandlungskosten in geschätzt sechsstelliger Höhe für die Verletzten hätten Versicherungen bezahlt, die sich ihr Geld von den Verantwortlichen wieder holen wollten. 

Doch der Anwalt stellte klar, dass aus seiner Sicht weder Zoo noch Restaurant Schuld an dem Unglück hätten. «Es handelte sich um einen versteckten Baumangel, dieser war von außen nicht erkennbar», sagte der Jurist. Die Schuld liege bei dem Bauleiter und der für den Holzbau zuständigen Fachfirma. 

Zum Zeitpunkt des Einsturzes war die Terrasse erst wenige Jahre alt gewesen. Ein Gutachter stellte nach dem Unglück fest, dass ein Holzbalken morsch gewesen sei. Denn beim Bau sei kein Holzschutzmittel aufgetragen worden. Zudem sei nicht - wie in dem Bauplan vorgesehen - eine zweite Stütze eingebaut worden.

Gegen den für den Bau verantwortlichen Mann ist daher strafrechtlich wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 9000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Nun im Zivilprozess will der Richter im September verkünden, wie das Verfahren weitergehen soll. 

Die ältere Dame leidet nach eigenen Worten ebenso wie die Klägerin bis heute an den Folgen des Unglücks. Bei dem Einbruch der Terrasse war auch der große Grill umgekippt, Fett und Öl spritzten gegen die Beine der beiden Frauen. «Leute haben mich aus dem Trichter gezogen und auf das Gras gelegt», erzählte die ältere Dame. Mit einem Krankenwagen wurde sie in die Klinik nach Offenbach gebracht, dort wurde ihr Kunsthaut transplantiert. Lange Zeit hatte sie Schmerzen, auch heute muss sie noch regelmäßig behandelt werden.

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