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Polizistenmord von Herborn: Urteil rechtskräftig

Karlsruhe/Limburg (dpa/lhe) - Das Urteil gegen den Polizistenmörder von Herborn ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte die Revision des Angeklagten als unbegründet ab. Diese Entscheidung sei bereits Mitte August gefallen, berichtete der BGH am Montag. Das Landgericht Limburg hatte im vergangenen Dezember den damals 28 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren ausschließt.

Die Limburger Richter waren überzeugt, dass der Angeklagte am 24. Dezember 2015 in Herborn auf zwei Beamte mit einem Messer eingestochen hatte. Er handelte demnach aus Hass auf Polizisten. Ein Beamter starb bei der Attacke, sein Kollege wurde schwer verletzt.

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