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Potsdam

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Berufung im «Sieg Heil»-Prozess zurückgezogen

Potsdam (dpa/bb) - Wegen eines «Sieg Heil»-Rufs am Rande eines Landesparteitags im Januar muss ein ehemaliger AfD-Politiker 1800 Euro Geldstrafe zahlen. Der 55-Jährige zog am Mittwoch vor dem Landgericht Potsdam seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zossen wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zurück, das damit rechtskräftig wurde. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen den Angeklagten mehrmals ermahnt, dass seine Berufung voraussichtlich erfolglos bleiben werde.

Zeugen hatten in dem Verfahren erklärt, dass der 55-Jährige in feucht-fröhlicher Runde an der Hotelbar begeistert die erste Strophe des Deutschlandliedes mitgesungen und dann «Sieg Heil» gerufen habe. Der Angeklagte war bereits einschlägig vorbestraft.

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