Stadtauswahl:
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Wiesbaden

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Kulturbeiratswahl der Landeshauptstadt Wiesbaden


Was ist der Beirat?

Die Stadt Wiesbaden hat für die Begleitung und Weiterentwicklung ihrer Kulturpolitik ein beratendes Gremium eingerichtet. Der Kulturbeirat der Stadt Wiesbaden hat zum Ziel, das kulturelle Leben in Wiesbaden und ein vielfältiges Miteinander der zahlreichen kulturellen Aktivitäten zu fördern.

Als unabhängiges Gremium berät und unterstützt es den für Kulturangelegenheiten zuständigen Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung und nimmt zu kulturpolitisch relevanten Vorhaben Stellung. Darüber hinaus ergreift der Beirat eigene Initiativen über Beschlussempfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung oder eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, die Kulturlandschaft Wiesbadens in ihrer Vielstimmigkeit zu vertreten und Themen für die Belange aller Kulturschaffenden auf die Agenda der Politik und in die Öffentlichkeit zu bringen.
Der Kulturbeirat wird für zwei Jahre gewählt, eine Kulturbeiratsordnung bildet die Grundlage für die Zusammensetzung sowie die inhaltliche Zuständigkeit des Gremiums. Im Rahmen dieser Regeln gibt sich der Beirat selbst eine Geschäftsordnung, um die Details seiner Arbeit zu vereinbaren. Die Kulturbeiratsordnung und die Geschäftsordnung des Beirats können auf der Website des Kulturbeirats eingesehen werden:
www.kulturbeirat-wiesbaden.de

Was hat der aktuelle Kulturbeirat bisher in Wiesbaden erreicht?

Die Themen, die der Beirat fokussiert in seiner Arbeit behandelt hat, finden sich ebenfalls auf der Website unter in der Rubrik „Themen“. Die fünf wichtigsten Themen, in denen der Kulturbeirat maßgeblich in der kulturpolitischen Diskussion mitgewirkt hat, sind:
- Kunst am Bau: Wiederaufnahme des Projekts der international renommierten Künstlerin Monica Bonvicini auf dem Vorplatz des RMCC
- Finanzierung von Plakataushängen an Werbeflächen der WALL AG für Kulturschaffende
- Belebung der öffentlichen Diskussion um das Kulturdenkmal „Walhalla“ und Aufnahme eines Interessenbekundungsverfahrens für die Nutzung
- Erhöhung des Kulturhaushalts um ca. vier Millionen Euro pro Jahr
- Die ständige fachliche Begleitung der laufenden Kulturentwicklungsplanung 2030

Warum wählen?

Der Kulturbeirat ist ein Instrument moderner, bürgerbeteiligungsorientierter Politik. Er ist eine Schnittstelle von Politik, Fachöffentlichkeit (Kulturschaffende) und Bürgerinnen und Bürger. Die Sitzungen finden öffentlich statt.
Über die zwölf wählbaren Sitze im Beirat erhalten alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger direkten Einfluss auf die kulturpolitischen Themen, die im Beirat diskutiert werden.

Wie läuft die Wahl ab?

Der zweite Kulturbeirat wird für eine Laufzeit von zwei Jahre ab Juli 2020 im Amt sein. Es werden wieder 25 Plätze besetzt. 5 davon werden jeweils von den Institutionen Hessisches Staatstheater Wiesbaden, Volkshochschule Wiesbaden e.V., Hessisches Landesmuseum für Kunst und Natur, Industrie- und Handelskammer Wiesbaden und Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung benannt. 8 weitere werden nach Proporz der Mandate von den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung benannt. Die restlichen 12 Plätze werden von allen Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern über 18 Jahren (auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft) gewählt.
Die Kulturbeiratswahl findet als reine Briefwahl nicht an einem Tag, sondern in einem Zeitraum statt. Dieser Zeitraum startet 6 Wochen vor dem Wahltag. Das heißt, dass vom 14. März 2020 bis zum 24. April 2020 gewählt werden kann.

Wählen können alle in Wiesbaden mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner (auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft), die zum 13. März 2020 das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sobald Sie in diesem Zeitraum die Wahlunterlagen angefordert haben, erhalten Sie nach Abgleich mit dem Wählerverzeichnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Wahlberechtigungsschein und Rücksendeumschlag) per Post an die angegebene Adresse. Eine ausführliche Erklärung zum Ausfüllen liegt der Sendung ebenfalls bei.

Bis zum 24. April müssen Sie die ausgefüllten Unterlagen gemäß der Anleitung an das Wahlamt schicken. Wahlunterlagen, die nach dem 24. April zugestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Sie können, nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses, ab dem 14. März über das Bürgerserviceportal Briefwahlunterlagen anfordern.

Übersicht der wichtigsten Wahltermine:

  • 09.12.2019 - 24.02.2020: Kandidatur Zeitrum
  • 03.2020 (Termine in Planung) Veranstaltung zur Vorstellung der Kandidierenden
  • 14.03.- 20.04.2020: Anforderung von Wahlunterlagen (Briefwahlzeitraum)
  • 21.04.2020 - 24.04.2020: Wahl vor Ort
  • 24.04.2020: Wahltag (Frist für die Einreichung der Wahlunterlagen)
  • 29.04.2020: Auszählung der Stimmzettel

Vorstellung der Kandidierenden

Ab dem 14. März können Sie auf der Website des Kulturbeirats die Kandidierenden einsehen. Alle Kandidierenden erhalten die Möglichkeit, sich mit einem Bild und einem kurzen Text vorzustellen. Am 23. und 24. März, jeweils ab 18 Uhr, stellen sich die Kandidierenden der Öffentlichkeit in einer moderierten Bühnenveranstaltung im großen Saal des Roncalli-Hauses vor. Der Eintritt ist frei. Es ist keine Anmeldung von Nöten.
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