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Wie Du Dein Unternehmen richtig anmeldest – Mit diesen 11 Tipps geht garantiert nichts schief!

Wie Du Dein Unternehmen richtig anmeldest – Mit diesen 11 Tipps geht garantiert nichts schief!

Lesezeit: 9 Minuten

Endlich sein eigener Chef zu sein ist der Traum vieler Arbeitnehmer. Und du möchtest diesen Traum nun umsetzen. Es gibt im Vorfeld jedoch erst einmal ein wenig Bürokratie zu bewältigen. Neben der eigentlichen Anmeldung musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass Du bei einer Selbständigkeit nicht mehr im sozialen Auffangnetz integriert bist.

Deine Arbeitszeit ist nicht mehr stundenabhängig. Der Arbeitstag endet erst mit dem letzten Auftrag, und auch dein Telefon klingelt unter Umständen weit nach 18:00 Uhr. Du bist vierundzwanzig Stunden unternehmerisch tätig. Dafür musst Du auch ein entsprechendes Umfeld haben. Es wird sehr schwierig werden, wenn Du Familie hast. Daher beziehe in einem solchen Fall alle beteiligten Personen in Deine Pläne mit ein.

Auch den Umgang mit Kunden musst Du lernen. Und jeder ist anders. Das will alles gelernt sein, denn der Erfolg Deiner Unternehmung hängt von jedem einzelnen Kunden ab. Dann kommen die Tage, an denen nichts gelingt. Keine Kunden, keine Umsätze, die Kosten laufen jedoch weiter. Kannst Du diesem Druck standhalten?

Wie Du Dein Unternehmen erfolgreich anmeldest, erfährst Du hier. Aber wie Du es erfolgreich führst, kann Dir keiner zeigen. Dies kannst nur Du. Wenn Du mehr richtig machst als falsch, wirst Du Deine Entscheidung jedoch nie bereuen.

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Die Spannung steigt: Anmeldung Deines Unternehmens

Für eine gewerbliche Anmeldung benötigst Du zunächst nur Deinen Personalausweis, da es sich um einen formellen Vorgang handelt. Alle Unterlagen über Dein zukünftiges Unternehmen können zuhause bleiben. In fast allen Städten und Kommunen musst Du auch nicht mehr persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Gewerbeanmeldungen sind online möglich. Natürlich spricht nichts gegen eine Gewerbeanmeldung in Papierform. Vor allem dann, wenn Du Fragen rund um die Existenzgründung beantwortet haben möchtest. Das Formblatt wird auf nahezu allen kommunalen Portalen als Download angeboten.

Gewerbeanmeldung

Geregelt ist die Gewerbeanmeldung in der Gewerbeordnung. Dort ist auch festgelegt, was ein Gewerbe ist. Weiterhin sind dort die genehmigungspflichtigen Unternehmen aufgelistet. Das Online-Formular für die Anmeldung ist identisch mit der Papieranmeldung. Du musst Deine persönlichen Daten angeben, und den Zweck des Unternehmens. Ebenso den Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 30,00 und 60,00 Euro.

Gewerbe

Die Gewerbefreiheit ist in der Gewerbeordnung verankert. Demnach steht es jedem Bürger frei eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Für die freie Ausübung eines Gewerbes ist die Gewerbeordnung zuständig. Einschränkungen gelten nur für folgende Betriebe:

  • Handwerksbetriebe (hier ist der Befähigungsnachweis durch den Meisterbrief geregelt)
  • Unternehmen mit Konzessionspflicht (Gaststätten, Makler, Bewachung)

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt verwaltet und kontrolliert die ansässigen Gewerbebetriebe. Zudem wird jede Neugründung an die zuständigen Behörden gemeldet. Allerdings verschwindet die Bezeichnung „Gewerbeamt“ langsam aus den Verwaltungen. In einigen Städten erfolgte eine Zusammenlegung von Ordnungs- und Gewerbeamt.

Tätigkeit

Deine Angaben zur Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung ist für Dein Unternehmen verbindlich. Gibst Du beim Gewerbeamt als Unternehmenstätigkeit den Verkauf von Autoreifen an, richtest dann jedoch IT-Netzwerke ein, kann dies als ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung geahndet werden.

Die Qual der Wahl: Unternehmen und ihre Rechtsformen

Bei der Unternehmensbezeichnung sind einige Besonderheiten zu beachten. Gründest Du ein Einzelunternehmen, muss Dein vollständiger Name in der Firmenbezeichnung enthalten sein. Ebenso sind keine Bezeichnungen zu verwenden, die den Anschein eines großen Unternehmens vortäuschen.

Einzelunternehmen

In diesem Fall bist Du der Inhaber und haftest ohne Einschränkung mit Deinem Vermögen. Es reicht eine Anmeldung beim Gewerbeamt, sofern es sich nicht um ein Unternehmen handelt, bei dem ein Meisterbrief oder eine Konzession notwendig ist.

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GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts umfasst mindestens zwei Inhaber. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Allerdings solltest Du mit Deinem Geschäftspartner einen Vertrag vereinbaren, der intern Befugnisse und Kapitalanteile regelt. Auch die Verwendung von Überschüssen solltest Du regeln. Wichtig: Auch in einer GbR haften alle Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen. Ein Ausschluss ist nicht möglich.

Handwerksunternehmen

Hier benötigst Du einen Meisterbrief, um das Gewerbe auszuüben. Wie zum Beispiel ein Elektrobetrieb oder ein Friseurgeschäft. Neben der Gewerbeanmeldung wird das Unternehmen in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen. Auch hier haftest Du mit Deinem privaten Vermögen, falls es sich um ein inhabergeführtes Unternehmen handelt.

GmbH

Hier wird es etwas aufwendiger. Denn eine GmbH kann nur über einen Notar gegründet werden. Neben dem Nachweis eines eingezahlten Stammkapitals ist ein Geschäftsführer zu benennen. Dieser führt die Geschäfte im Rahmen des festgelegten Geschäftszwecks. Bei dieser Rechtsform haftest Du nur mit dem Stammkapital.

Unternehmergesellschaft UG (Haftungsbeschränkt)

Bekannt ist diese Form auch als 1-Euro GmbH. Bei dieser Rechtsform ist die Haftung wie bei der GmbH geregelt. Gleiches gilt auch für die Gewerbeanmeldung. Das bei der Gründung fehlende Stammkapital muss in einem überschaubaren Zeitraum eingezahlt werden.

Freiberufler

Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Typische Freiberufler sind:

  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Künstler (Musiker, Fotografen, Karikaturisten, Artisten)

Vor allem im Bereich der künstlerischen Tätigkeiten gibt es unterschiedliche Auffassungen was die gewerbliche Tätigkeit betrifft. Eine endgültige Entscheidung trifft oftmals die Finanzbehörde.

Da das Thema der Haftung eine große Rolle in Deiner unternehmerischen Tätigkeit spielen wird, findest Du hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechtsformen.

Kurzbezeichnung Bezeichnung Haftungsart
Einzelunternehmen persönlich haftend
GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts persönlich haftend
KG Kommanditgesellschaft Komplementär: voll haftend

Kommanditisten: nur mit Einlage

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nicht persönlich haftend
GmbH & Co.KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kommanditgesellschaft
(Mischform aus KG und GmbH)
Nicht persönlich haftend
oHG offene Handelsgesellschaft persönlich haftend
UG (Haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft Nicht persönlich haftend

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Arbeitgeber

Beschäftigst Du mit Beginn Deines Unternehmens Mitarbeiter, so müssen diese bei den Sozialversicherungen angemeldet werden. Empfehlenswert ist eine Lohn- und Gehaltssoftware. Denn nirgendwo passieren so viele Fehler wie im Bereich der Lohnabrechnungen. Empfehlenswert ist daher ein externer Dienstleister, wie zum Beispiel eine Steuerberatung.

Führst Du ein Einzelunternehmen, bist Du Inhaber und Arbeitgeber in einer Person. Bei einer Kapitalgesellschaft ist das anders. Im Falle einer GmbH bist Du der geschäftsführende Gesellschafter, das Unternehmen jedoch der Arbeitgeber. Wichtig ist der Unterschied jedoch erst bei Rechtsansprüchen wie im Fall einer Insolvenz oder Unternehmensauflösung.

Mitarbeiter

In der Definition hat ein typischer Mitarbeiter keine Weisungsbefugnis und ist abhängig beschäftigt. Soll eine Weisungsbefugnis übertragen werden, so ist diese schriftlich zu vereinbaren. Denn oftmals sind damit Rechte und Pflichten verbunden. Auch wenn Du Mitarbeiter mündlich einstellen kannst, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag für beide Parteien zu empfehlen.

Sozialversicherungen und Finanzamt

In Deiner Selbständigkeit werden Dich permanent Sozialversicherungen und das Finanzamt begleiten. Beschäftigst Du Mitarbeiter, musst Du jeden Monat Beiträge und Steuern anmelden und überweisen. Dabei sind Fristen einzuhalten, deren Überschreitung oftmals mit Verzugsgebühren geahndet werden. In unregelmäßigen Abständen finden Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes statt.

Deine Gesundheit – Deine Krankenkasse

Zur Absicherung Deiner Existenz gehört die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse. Hierbei kannst Du wählen zwischen einer privaten oder gesetzlichen Kassenzugehörigkeit. Für den Beitrag in die Krankenkasse ist das Eintrittsalter relevant. Und natürlich Deine Tätigkeit. Bei risikobehafteten Tätigkeiten erheben Krankenkassen einen Risikoaufschlag. Tätigkeiten mit erhöhtem Gesundheitsrisiko sind zum Beispiel:

  • Arbeiten an offenen Feuerstellen
  • Tätigkeiten mit Strom und Gas
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Transporte von Gefahrgut

Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag dient unter anderem Dein zukünftiges Gesamteinkommen. Als Einkommensnachweis dient dann der vom Finanzamt ausgestellte Steuerbescheid.

Berufsgenossenschaft

Nach Deiner Gewerbeanmeldung musst Du Dich innerhalb von einer Woche bei Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Hast Du keine Mitarbeiter beschäftigt, fällt auch kein Beitrag an. Alternativ solltest Du eine Versicherung auf freiwilliger Basis in Betracht ziehen. Welche Leistungen Du in Anspruch nehmen kannst, darüber informiert die zuständige Berufsgenossenschaft entweder telefonisch oder im persönlichen Gespräch.

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Finanzamt

Nach Deiner Gewerbeanmeldung erhältst Du nach einigen Tagen Post vom Finanzamt. Du bekommst für Dein Gewerbe eine eigene Steuernummer. Weiterhin wirst Du aufgefordert eine Gewinnvorausschau abzugeben. Und hier solltest Du genau lesen. Denn mit den Angaben wird eine Steuervorauszahlung fällig. Du kannst auch einen negativen Betrag übermitteln. Diesen solltest Du allerdings begründen.

Bei nahezu allen Neugründungen kommt es im ersten Jahr zu einem Verlust. Was jetzt nicht heißt, dass Du kein Geld verdienst. Ein Verlust setzt sich zusammen aus Gesamteinnahmen minus Gesamtausgaben. Und gerade im ersten Geschäftsjahr fallen zahlreiche Neuanschaffungen an.

Ab dem Zeitpunkt Deiner gewerblichen Tätigkeit musst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln. Die Übermittlung erfolgt monatlich rückwirkend. Empfehlenswert ist die Verwendung der Software Elster, die kostenfrei für die Kommunikation mit dem Finanzamt erhältlich ist.

Was den Umgang mit dem Finanzamt betrifft, solltest Du dies einer Steuerberatung überlassen. Denn die Verflechtung im Steuerrecht ist unüberschaubar und als Unternehmer zeitlich nicht abzubilden.

Fazit

Der Weg in die Selbständigkeit ist ein aufregender Schritt. Er muss gut geplant und überlegt sein. Wie Du erfahren hast, gibt es zahlreiche Punkte zu berücksichtigen, die aber auch nur angerissen werden konnten.

Fassen wir Deine Unternehmensanmeldung kurz und knapp zusammen:

  • Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Krankenversicherung abschließen
  • Steuervorauszahlung für das Finanzamt erstellen
  • Geeignete Mitarbeiter einstellen
  • Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen anmelden

Deine persönliche To-Do Liste

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