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Hessen prüft Standort für Ausreisegewahrsam

Wiesbaden (dpa/lhe) - Um die Abschiebung ausreisepflichtiger  Ausländer zu vereinfachen, prüft das hessische Innenministerium einen Standort für den sogenannten Ausreisegewahrsam. Dabei handelt es sich nicht um ein «Abschiebegefängnis», sondern um eine Einrichtung, in der ein solcher Ausreisegewahrsam vollstreckt wird, wie der Sprecher des Innenministeriums, Michael Schaich, am Montag in Wiesbaden erklärte. Darüber hatte zuvor die «Frankfurter Rundschau» berichtet.

Der Standort dieser Einrichtung soll Schaich zufolge im Rhein-Main-Gebiet sein. Laut Aufenthaltsgesetz müsse er im Transitbereich eines Flughafens oder in einer nahe gelegenen Unterkunft sein, so dass die Ausreise möglich sei.

Schaich sagte: «Der Ausreisegewahrsam dient der Sicherung der Ausreise von Ausländern, die ein Verhalten gezeigt haben, das erwarten lässt, dass sie die Abschiebung vereiteln oder erschweren werden». Er darf auf richterliche Anordnung für längstens vier Tage verhängt werden und ist nicht mit der Abschiebehaft zu verwechseln.

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