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Hessen reformiert Einstellungsverfahren für Polizisten

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Zuge der Polizeianwärter-Affäre ordnet das hessische Innenministerium das Bewerbungsverfahren für angehende Polizeibeamte neu. Unter anderem soll unmittelbar vor der konkreten Einstellung ein zusätzliches Mal in den Datenbanken der Polizei recherchiert werden, ob es Einträge zu dem Bewerber gibt, teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag im Landtag in Wiesbaden mit. Dadurch sollen Fehler bei der ersten Sichtung ausgeschlossen werden, erläuterte er.

Außerdem soll ein Kriterienkatalog festlegen, wie frühere Verfehlungen eines Bewerbers gewichtet werden sollen. «Wir müssen klare Richtlinien haben, nach denen polizeiliche Erkenntnisse beurteilt werden», sagte Beuth.

Hintergrund der Reform ist eine tödliche Messerstecherei am 11. Juni in der Wiesbadener Innenstadt, in die ein hessischer Polizeianwärter verwickelt war. Während der Ermittlungen kam heraus, dass der 23-Jährige unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzungsdelikten im polizeilichen Auskunftssystem Polas auftaucht.

Die Innenexpertin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, forderte eindeutige Auswahlkriterien, nach denen eingestellt wird. «Solche Vorfälle schaden dem Gesamtansehen der Polizei und das wollen wir tunlichst vermeiden», sagte sie. Faeser forderte gemeinsam mit dem innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang Greilich, dass der Minister die aktuellen Kriterien für eine Bewerberauswahl vorlegt.

Nach den Worten von Beuth haben derzeit 23 Polizisten, die sich in der Ausbildung befinden, einen Eintrag im Polas-Register - dazu zählen zum Beispiel Verdachtsfälle für Sachbeschädigungen, Diebstahl, Betrug sowie Körperverletzung. Auf der Rangliste für eine Einstellung zum September sind zudem den Angaben zufolge 22 Bewerber mit einem Polas-Eintrag, die nun noch mal überprüft werden sollen.

Beuth erläuterte bei einer Sondersitzung des Innenausschusses, dass der 23-jährige Anwärter die Kriterien des Auswahlverfahrens nicht vollständig erfüllt habe und er deshalb nicht hätte eingestellt werden dürfen. «Es wurden Fehler gemacht, die wir nun mit unserem Maßnahmenkatalog abstellen werden.»

Für verurteilte Straftäter sei eine Karriere bei der Polizei grundsätzlich unmöglich. «Ein Polas-Eintrag darf aber nicht mit einer gerichtlichen Verurteilung gleichgesetzt werden», erklärte der Minister. Ein solcher Vermerk alleine sei deshalb auch weiterhin kein Ausschlussgrund, um bei der Polizei zu arbeiten. In Polas werden alle polizeilichen Informationen zu einer Person gespeichert - zum Beispiel auch Verdachtsmomente.

Mit der Reform des Einstellungsverfahrens sollen künftig Bewerber mit einem Polas-Vermerk besonders sorgfältig geprüft werden. Auch Bewerber, deren Einträge zum Jugendstrafrecht zählen, können unter Umständen dennoch eine Laufbahn bei der Polizei starten. «Jugendstraftäter sollen eine zweite gesellschaftliche Chance bekommen und nicht lebenslang unter den Folgen leiden müssen», erklärte das Ministerium.

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