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Urteil für zügigere Zusammenführung von Flüchtlingsfamilien

Wiesbaden (dpa/lhe) - Deutschland muss einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zufolge zügig auf den Umzug einer syrischen Flüchtlingsfamilie aus Griechenland hinwirken, deren Sohn hierzulande Schutz sucht. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervor. Die jüngeren Geschwister und Eltern des 17-Jährigen sollten demnach bis Ende September nach Deutschland kommen. Das Urteil könnte Signalwirkung auf ähnliche Verfahren haben, sagte Gerichtssprecher Marcel Buus.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Angaben zufolge den Antrag auf eine Familienzusammenführung schon bewilligt. Der 17-jährige Sohn der syrischen Familie befürchtete aber, dass sich die Reise nach Deutschland verzögert. Laut Gericht beklagte er, es gebe eine rechtswidrige Vereinbarung zwischen beiden Staaten, nach der nur ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen überstellt werde.

Die Gegenseite argumentierte, die Bundesrepublik könne nur eine begrenzte Zahl von Flüchtlingen aus Griechenland aufnehmen. Die Überstellung der Familie werde aber wahrscheinlich im Oktober erfolgen. Das Gericht ordnete nun den fristgerechten Umzug nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung an - besonders weil diese Verordnung dem familiären Zusammenhalt und dem Kindeswohl einen hohen Rang einräume. Bei dem Beschluss geht es nicht um den Familiennachzug von Angehörigen, die noch in Herkunftsstaaten sind.

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