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Wiesbaden

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Hochwasser: Pegelstände an Rhein und Main steigen

Niederschläge und Schneeschmelze sorgen aktuell wieder für Hochwasser an Rhein und Main. Der Pegel in Mainz hat die Marke von 5.50 Metern überschritten, was zum Auslösen der Meldestufe I führte. Da auch in den nächsten Tagen Niederschläge vorhergesagt sind, ist mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Laut Hochwassermeldezentrum „Rhein“ in Mainz wird der Pegel in den nächsten Tagen sechs Meter übersteigen.

Hochwasserschutzwände
sollen in Kostheim und Schierstein flächenhafte Überflutungen ufernaher Grundstücke verhindern. Die mobilen Wände werden heute und morgen von der Wiesbadener Feuerwehr im Auftrag des städtischen Umweltamtes aufgestellt.

„Immer wenn die Wasserpegel an Rhein und Main bedrohlich ansteigen, setzt die Stadt gemäß Risikomanagementplan alle Hebel in Bewegung, um Schäden durch über die Ufer tretendes Wasser zu vermeiden“, erklärt Umweltdezernent Andreas Kowol. „Trotz des Hochwasserschutzes seitens der Stadt bleibt ein Gefährdungspotenzial bestehen. Flussanrainer müssen daher selbst aktiv werden, um Schäden an ihrem Eigentum zu vermeiden.“

Wenn die Wasserpegel an Rhein und Main bedrohlich steigen und die entsprechenden Meldestufen erreicht sind, baut die Feuerwehr Wiesbaden die mobilen Hochwasserschutzwände auf. Dabei wird sie durch die freiwilligen Feuerwehren Schierstein und Kostheim unterstützt. Kommt es dennoch zu umfangreichen Überflutungen, wird der Katastrophenschutzplan aktiviert. Dann koordiniert der Katastrophenschutzstab unter Leitung des Oberbürgermeisters alle weiteren Maßnahmen.
Seit dem Jahr 2001 errichtet das städtische Umweltamt bei entsprechender Hochwasserlage die Schutzwände in den kritischen Bereichen der Ortslage Schierstein. Die so genannten Spundwände sind 1.20 Meter hoch und schützen bis zu einem Wasserstand von 7.30 Meter. Pumpen fördern bei Rheinhochwasser das aus dem Lindenbach ankommende Wasser, um ein Fluten der am Lindenbach gelegenen Grundstücke zu verhindern.

In Kostheim schützen Dammbalken vor einer Überflutung bis zu einem Pegel von 7.90 Meter. Ein Ereignis, das statistisch gesehen etwa alle 100 Jahre auftritt. Der Schutz vor einem Main-Hochwasser liegt sogar darüber.

Überschwemmungsgebiete werden über die städtische Bauleitplanung ebenfalls berücksichtigt, um Rückhalteflächen zu sichern oder zu schaffen. Zudem wird bei Bauanfragen und –vorhaben darauf geachtet, dass verloren gehender Rückhalteraum ort- und zeitnah auszugleichen ist, um die vorhandene Situation nicht weiter zu verschlechtern.

Für die von der Stadt Wiesbaden getroffenen aktiven Maßnahmen zur Eindämmung von Hochwasser mit Schutzwänden und Dammbalken gibt es keine rechtliche Verpflichtung.

Mit diesem Vorgehen verfährt die Stadt gemäß dem Hessischen Wassergesetz (HWG) bis hin zu den Europäischen Regelungen zum Schutz vor Hochwasser. Das Hochwasserrisiko wurde bewertet und die vorgeschriebenen Gefahrenkarten für Hochwasser mit geringer Wahrscheinlichkeit (extreme Ereignisse), mittlere Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall mindestens 100 Jahre) und sehr hoher Wahrscheinlichkeit (zehn Jahre) erstellt. Daraus wurden entsprechende Risikomanagementpläne (HWRM) abgeleitet.

Umweltamt bietet umfassende Informationen zum Hochwasserschutz

Mit einer Informationskampagne ab Dezember 2014 hat das Umweltamt die Risikopläne, die Gefahrenkarten und das Risikomanagement vorgestellt. Dazu wurde eine Ausstellung mit umfangreichem Informationsmaterial im Umweltladen gezeigt, die auch detailliert Objektschutzmaßnahmen erläuterte. In Bürger-Informationsveranstaltungen mit Vorträgen und Diskussionen bot das Umweltamt im Mai und Juli 2015 in den Ortsverwaltungen Kostheim und Biebrich Hintergrundinformationen zum Versicherungsschutz und dem baulichen Objektschutz an, der in der Verantwortung von Hauseigentümern steht.

Parallel entwickelte das Umweltamt spezielle Karten zur Beratung von Bürgern mit Grundstücken in potenziell betroffenen Stadtflächen. Die Karten geben Auskunft über die mögliche Überschwemmungshöhe und die statistische Häufigkeit, mit der hierbei zu rechnen ist. Nach wie vor bietet das Umweltamt eine individuelle Beratung für die Umsetzung erforderlicher Objektschutzmaßnahmen an – kostenlos und auch vor Ort.

Umweltdezernent Kowol betont: „Die großflächigen Überschwemmungen verschiedener Landstriche in Deutschland, wie sie beispielsweise an der Elbe und der Donau in der jüngsten Vergangenheit aufgetreten sind, haben gezeigt, dass wir umdenken müssen: weg von dem Gedanken einer technischen Beherrschbarkeit durch eine zentrale Lösung, hin zu einer Bewältigung des Risikos. Dabei sind alle gefordert.“ So sieht es auch der Gesetzgeber, denn nach Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
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