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Polizeibewerber darf wegen Alkoholfahrt abgelehnt werden

Berlin (dpa/bb) - Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, kann unter Umständen nicht mehr Polizist werden. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte eine Entscheidung des Berliner Polizeipräsidenten, der einen Bewerber wegen einer Trunkenheitsfahrt ablehnte. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Der Mann war vor mehr als zwei Jahren mit 2,25 Promille von der Polizei auf einem Rad gestoppt worden. Zwar wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Doch das Gericht gab dem Präsidenten recht, der über die Einstellungen in den Polizeidienst entscheidet: «In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist», hieß es in der Entscheidung des Gerichts vom 5. Mai. Zur Ablehnung genügten grundsätzlich berechtigte Zweifel des Dienstherrn.

Auch ein anderer Bewerber wurde abgelehnt. Er hatte Feuerwerkskörper von einem Balkon in Richtung eines Kinderspielplatzes abgeworfen. Die Körper explodierten nahe eines Kleinkindes.

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