Stadtauswahl:
Umkreis: 25 km
Berlin

🕘 Wörter: 535 • Bilder: 1 • Lesedauer: ca. 2 Minuten

Das Internet bleibt offen - die Netzneutralität ist gerettet


Bildrechte: Flickr Net Neutrality EFF Photos CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Die Gleichberechtigung im Internet ist gesichert. Nach einem dreijährigen Kampf zwischen Lobbyisten und Netzaktivisten hat die europäische Regulierungsbehörde BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) auch die letzten Schlupflöcher geschlossen, durch die die Netzneutralität bedroht wurde - nun ist die Gleichbehandlung im Netz verbindlich in einer EU-Verordnung vorgeschrieben.
Die vorherige Regelung ermöglichte es Providern, bestimmte Dienste gegen Gebühren bevorzugt zu behandeln - während weniger finanzstarke Anbieter mit geringeren Verbindungsgeschwindigkeiten auskommen mussten. Die Möglichkeit erhielten Provider durch schwammig formulierte Leitlinien, die die Bevorzugung von besonders datenhungrigen Spezialdiensten ermöglichte - dies ist fortan jedoch nur noch unter sehr strengen Auflagen möglich.

Darum ist Neutralität wichtig

Laut 1&1 Digital Guide bezeichnet Netzneutralität die gleichberechtigte Datenübermittlung im Internet. Dadurch wird jedweder Datenverkehr, egal ob dieser von großen Streaming-Anbietern oder kleinen Nachrichtenportalen stammt, gleichwertig behandelt. Durch die Bevorzugung von Spezialdiensten wurde die Netzneutralität jedoch unterwandert und prinzipiell außer Kraft gesetzt. Grund dafür war die schwammige Definition davon, was ein Spezialdienst ist - dadurch konnte fast jeder Online-Service als Spezialdienst geführt werden und sich somit einen Platz auf der Datenautobahn sichern, während Services, die nicht zahlten, mit langsamen Verbindungen kämpfen mussten. Mit dieser Bevorzugung ist nun jedoch Schluss.

Wenige Ausnahmen

Seit diesem Monat haben es Anbieter deutlich schwieriger, die Spezialdienste-Ausnahme für sich zu beanspruchen. Denn die neuen Leitlinien sind deutlich formuliert und verhindern solche Geschäftspraktiken grundlegend. Konkret nennen die neuen Regelungen des BEREC zwei Ausnahmen, wie solche Spezialdienste fortan aussehen dürfen. Demnach dürfte beispielsweise die datenbasierte Telefonie über LTE-Netze (VoLTE) als Spezialdienst behandelt werden. Auch IPTV-Fernsehangebote sowie Gesundheitsdienste, die in Echtzeit übertragen werden, dürften nach den neuen Leitlinien als Spezialdienste angeboten werden. Als Grund dafür nennt die BEREC, dass diese beiden Services einen hohen Qualitätsanspruch haben und somit gesondert behandelt werden müssen. Dabei dürfen sie allerdings nicht gegenüber anderen Diensten priorisiert werden, sondern haben lediglich die Erlaubnis, sich vom normalen Internetzugang zu trennen. Bei der IP-basierten-Internettelefonie (VoIP) wird diese Art der Trennung bereits angewendet. Dabei baut das Modem eine abgeschottete IP-Verbindung auf, um die besonders niedrigen Latenzzeiten zu erreichen, die für die Telefonie benötigt werden. Dabei findet allerdings keine Bevorzugung gegenüber anderen Diensten statt, stattdessen wird die Verbindung lediglich von anderen Services abgeschottet, um möglichst ungestört arbeiten zu können.

Gleichberechtigung, sonst Strafe!

Damit gehören Deals, wie sie etwa zwischen Spotify und der Telekom bestanden, der Vergangenheit an. Dabei wurden Telekom-Kunden keine Daten berechnet, wenn sie auf den Streaming-Anbieter Spotify zugriffen. Diese sogenannten Zero-Ratings für Spezialdienste freuten zwar viele Nutzer, verschafften Spotify allerdings auch einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern.
Der Bundesrat hat zuletzt sogar gefordert, solche Zero-Ratings unter Strafe zu stellen und mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu belegen. In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist bereits vorgesehen, Verstöße gegen die Netzneutralität mit Geldstrafen zu belegen. Der Bundesrat hat diesen Entwurf jedoch zurückgewiesen und gefordert, dass die Strafen erheblich erweitert werden müssen, um die Netzneutralität umfassend gewährleisten zu können.

Unterhaltung