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Bouffier wird als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss befragt

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags wird am kommenden Montag (26. Juni) Ministerpräsident Volker Bouffier als Zeuge erwartet. Der CDU-Politiker war Innenminister, als 2006 der deutsch-türkische Internetcafé-Betreiber Halit Yozgat in Kassel erschossen wurde. Das Pikante an dem Mordfall: Der hessische Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme war kurz vor oder während der Tat in dem Café, nach eigenen Worten aus privaten Gründen. Er meldete sich jedoch nicht als Zeuge und wurde vorübergehend verdächtigt.

Bouffier steht bei der Opposition unter anderem wegen eines Sperrvermerks in der Kritik. Damit verhinderte er 2006, dass die Ermittler in dem Mordfall die Informanten von V-Mann-Führer Temme direkt befragen durften. Der damalige Innenminister hatte sich darauf berufen, dass diese Quellen wichtig für den Staatsschutz seien und nicht auffliegen dürften. Der Verfassungsschützer führte überwiegend V-Männer aus der islamistischen Szene, aber auch aus rechtsextremistischen Kreisen.

Auf den Tisch kommen dürfte ebenfalls die Frage, warum die Parlamentarische Kontrollkommission im Landtag nicht früher über den Verdacht gegen Verfassungsschützer Temme informiert wurde. Dies geschah erst zweieinhalb Monate nach der Tat, nachdem die «Bild»-Zeitung darüber berichtet hatte.

Der Untersuchungsausschuss will klären, ob nach den tödlichen Schüssen auf Yozgat in hessischen Behörden Fehler gemacht wurden. Der 21-Jährige ist eines von zehn Opfern, die den Rechtsterroristen vom «Nationalsozialistischen Untergrund» (NSU) zugeschrieben werden.

Bouffier war im September 2012 bereits im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin als Zeuge gehört worden. Dort wies er den Vorwurf zurück, er habe Mordermittlungen zum NSU behindert.

Mit der Ladung des Ministerpräsidenten geht die Befragung von Zeugen in dem Ausschuss langsam dem Ende entgegen. Nach den bisherigen Plänen soll Ende September noch Ismail Yozgat, der Vater des Kasseler Opfers, in dem Gremium zu Wort kommen. Anschließend beginnt die Arbeit an dem Abschlussbericht, der auch Handlungsempfehlungen für die Sicherheitsbehörden enthalten soll.

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