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Unterschiede zwischen Abfindungen in deutschen und internationalen Unternehmen
Deutschland hat ein ganz anderes Arbeitsrechtssystem als beispielsweise die USA oder Großbritannien. Es ist ein sehr protektives Arbeitsrechtssystem, das auf dem Gedanken der „Mitbestimmung“ basiert. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Sie müssen sich zum Beispiel darüber einigen, wie die Arbeitszeiten sind, was mit der Überstundenvergütung zu tun ist und wie viel Urlaub Mitarbeiter bekommen. Diese Verhandlungen finden auf Unternehmensebene zwischen Vertretern der Unternehmensleitung und Vertretern der Betriebsräte auf gleichberechtigter Basis statt.Daraus resultiert auch, dass es viel Spielraum bei Abfindungen gibt und Arbeitnehmer auf Abfindungsrechner angewiesen sind, um einen Anhaltspunkt für die Verhandlungen zu haben. Wie sich das vom internationalen Recht unterscheidet, beleuchten wir heute etwas näher.
Unterschiede bei Kündigungen
Das deutsche Kündigungsrecht unterscheidet sich grundlegend von den internationalen Normen. Das internationale Recht basiert auf der Idee, dass ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden muss. Das deutsche Recht sieht dagegen einen rigiden Umgang mit der Kündigung von Verträgen vor.Internationale Situation:
Ein Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) oder von einer Partei mit Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Die Kündigungsfristen variieren je nach Dienstzeit und Vertragsart, betragen jedoch in der Regel mindestens einen Monat.Deutsche Unternehmen:Ein Vertrag kann nur dann gekündigt werden, wenn eine Vertragsverletzung vorliegt oder wenn es für eine Partei unmöglich wird, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, beispielsweise wenn sie zahlungsunfähig wird.