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Fulda

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Zerstörungswut, die weh tut und schadet

Alte Bäume im Stadtgebiet mit Kettensägen beschädigt; Belohnung ausgesetzt: Als wirklich keine „dumme Jungen Streiche“ bezeichnete Oberbürgermeister Gerhard Möller die Beschädigungen an zwei alten "Naturdenkmälern" im Stadtgebiet. In Harmerz wurde mit einer Kettensäge eine etwa 100-jährige Eiche unten am Stamm derart tief eingeschnitten, so dass der Baum nun keine Nährstoffe mehr von der Wurzel zur Krone transportieren kann. Oberbürgermeister Möller verurteilt diesen „Anschlag“ auf ein Naturdenkmal in unserer Stadt. „Die Leitungsbahnen des Baumes wurden gekappt, er wird wohl nicht zu retten sein. Der Baum wäre mindestens 250 Jahre alt geworden; der Sachschaden liegt bei mindestens 10.500 EUR“, so Möller. Auch im Gerloser Weg wurde eine etwa 70-jährige Blutbuche derart beschädigt, dass es schwierig wird, den Baum zu retten. An der Buche im Fußweg wurde bodennah stamm umfassend die Rinde vorsätzlich geschädigt. Die Schädigung ist nach Auskunft des Grünflächenamtes so schwerwiegend, dass mit dem Absterben des Baumes zu rechnen ist. Ohne diese Beschädigung hätte der Baum eine Reststandzeit von mindestens 50 Jahren gehabt. Beide Bäume haben einen Ortsbild prägenden Charakter. Zum einen für Harmerz, da die Eiche auf einem Hang erhöht steht und über dem Ort thront. Im Gerloser Weg ist die Buch ein wichtiger und Sinn prägender Baustein im grünen Band entlang des Fußweges. „Wir können diese Taten nicht verstehen und werden sie auch mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, ahnden“, spricht Möller verärgert über die Täter. Die Stadt hat die Sachbeschädigungen umgehend bei der Polizeidirektion Osthessen zur Anzeige gebracht. Der Oberbürgermeister bittet etwaige Zeugen sich bei der Polizei zu melden, so dass die Täter auch gefasst werden können. Im Fall Harmerz setzt die Stadt Fulda für die Ergreifung des Täters eine Belohnung von 1.500 EUR aus. „Sachbeschädigung und Vandalismus ist ein Übel und Ärgernis. Umso mehr, wenn alte und nützliche Gründenkmäler zerstört werden“, urteilt Möller. Quelle
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