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Gericht verbietet Bürgermeister-Neuwahl in Hirzenhain

Gießen/Hirzenhain (dpa/lhe) - Die Wetterau-Gemeinde Hirzenhain darf vorerst keinen neuen Bürgermeister wählen. Der Urnengang müsse warten, bis rechtskräftig über die Abwahl des früheren Rathauschefs Freddy Kammer (parteilos) entschieden worden sei, befand das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren am Donnerstag. Die Richter stellten zudem laut der Mitteilung des Gerichts mehrere «erhebliche Fehler» bei der Durchführung des Abwahlverfahrens fest. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden (Az.: 8 L 6601/17.GI).

Geklagt hatte Ex-Bürgermeister Kammer. Dieser war nach langjährigen Querelen innerhalb der Gemeinde und einer Verurteilung wegen Wahlfälschung bei einem Bürgerentscheid Anfang Mai abgewählt worden. Die Gießener Richter befanden nun, dem Kläger könne «nicht zugemutet werden, die Neubesetzung des Amtes des Bürgermeisters zu dulden, solange die Rechtmäßigkeit der Abwahlentscheidung nicht festgestellt ist». Wann darüber im Hauptverfahren entschieden wird, sei noch unklar, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Wahl des neuen Bürgermeisters hätte am 24. September stattfinden sollen.

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