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Bürgermeisterwahl untersagt: Gemeinde legt Beschwerde ein

Gießen/Hirzenhain (dpa/lhe) - Die Wetterau-Gemeinde Hirzenhain hat Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung eingelegt, wonach sie die anstehende Bürgermeisterwahl vorerst nicht durchführen darf. Die Akten seien auf dem Weg zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts in Gießen am Dienstag. Zuvor hatten mehrere Zeitungen über den Gang vor den VGH berichtet. Die Sprecherin ging davon aus, dass die Kasseler Richter noch vor der ursprünglich für Sonntag (24. September) geplanten Wahl eine Entscheidung treffen werden (Az.: 8 L 6601/17.GI).

Das Gießener Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag die geplante Neuwahl untersagt. Der Urnengang müsse warten, bis rechtskräftig über die Abwahl des früheren Rathauschefs Freddy Kammer (parteilos) entschieden worden sei. Zudem stellten die Richter «erhebliche Fehler» bei der Durchführung des Abwahlverfahrens fest. Geklagt hatte Ex-Bürgermeister Kammer. Er war nach Querelen innerhalb der Gemeinde und einer Verurteilung wegen Wahlfälschung im Mai abgewählt worden.

Die Gemeinde begründete die Beschwerde unter anderem damit, dass die Frist, einen neuen Bürgermeister zu wählen, ende. Zudem laufe die Wahl bereits und es seien schon um die 300 Briefwahlstimmen abgegeben worden.

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