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Bürgschaft von Flüchtlingspaten: Noch keine Entscheidung

Gießen (dpa/lhe) - Im Streit um die Laufzeit von Bürgschaften für Flüchtlinge müssen hilfsbereite Hessen weiterhin auf eine Klärung warten. Vor dem Verwaltungsgericht Gießen gingen am Donnerstag zwei Verfahren ohne Entscheidung zu Ende, da zwei Flüchtlingspaten ihre Klagen zurückzogen. Zuvor hatten ihnen die Richter wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht: Die Klagen seien aus prozessualen Gründen höchstwahrscheinlich unzulässig. Die Kläger zeigten sich nach der Verhandlung enttäuscht: «Wir haben gehofft, dass es hier ein klares Signal gibt», sagte Flüchtlingspate Stephan Hünninger.

Die Kläger hatten vom Lahn-Dill-Kreis die Anerkennung erstreiten wollen, dass sie nicht mehr für den Unterhalt der Asylbewerber aufkommen müssen. Sie gehören zu einer Gruppe engagierter Mittelhessen, die Ende 2014 und Anfang 2015 Bürgschaften für syrische Flüchtlinge übernommen hatten. Mit «Verpflichtungserklärungen» versprachen sie, eine Weile für den Unterhalt der Menschen aufzukommen. Wie lange sie das tun müssen, ist allerdings umstritten. Mittlerweile drohen einigen Helfern und auch den beiden Klägern hohe Rückzahlungsforderungen von Jobcentern für ihre Schützlinge.

Die Richter vertraten die Auffassung, dass die Kläger nicht gegen die Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises, sondern gegen die Zahlungsbescheide des Jobcenters hätten vorgehen müssen. Knackpunkt: Diese wurden an die beiden Paten noch gar nicht geschickt.

Die Kläger wollen nun nach Angaben von Rechtsanwalt Heinz-Dieter Schütze die Entscheidung des Jobcenters sowie künftige Urteile des Verwaltungsgerichts abwarten. Flüchtlingspate Hünninger befürchtete eine «Klageflut». Schon jetzt sind in Gießen weitere Klagen von Bürgen anhängig. In diesen Verfahren gehe es bereits um konkrete Zahlungsbescheide, sagte eine Justiz-Sprecherin.

Der Fall der Flüchtlingspaten hatte bereits Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt, weil sie sich vom Land Hessen getäuscht fühlten. Der Vorwurf: Dieses habe versichert, dass die Bürgschaft mit der Anerkennung des Asylstatus ende. Im Mai kündigte das Innenministerium an, «Ansprüche derjenigen, die im Vertrauen auf die Rechtsauffassung des Landes gehandelt haben», wohlwollend prüfen zu wollen.

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