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Auschwitz-Prozessakten könnten Weltdokumentenerbe werden

Frankfurt/Paris (dpa/lhe) - Die UNESCO-Kommission berät in der kommenden Woche in Paris über Neuaufnahmen in das Weltdokumentenerbe. Dabei haben auch zwei Nominierungen aus Hessen die Chance, mit der Aufnahme ins «Gedächtnis der Welt» einen besonderen Status zu erlangen. Wie eine Sprecherin der deutschen UNESCO-Kommission am Freitag mitteilte, geht es bei den Beratungen vom 24. bis 27. Oktober unter anderen um die Verfahrensunterlagen und Tonbandmitschnitte des Frankfurter Auschwitz-Prozesses. Der 1963 bis 1965 verhandelte Prozess gilt den Angaben zufolge als «entscheidend für die kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus».

Auch die zweite deutsche Nominierung für das Weltdokumentenerbe kommt aus Hessen: In der Universitätsbibliothek Gießen wird ein Papyrusdokument der «Constitutio Antoniniana» aufbewahrt. Es ist das einzige noch erhaltende Exemplar des Dokuments, mit dem der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus Schätzungen zufolge vermutlich zwischen 212 bis 213 nach Christus sämtlichen freien Bewohnern des Römischen Reichs das Bürgerrecht verlieh. Damit wurde erstmals ein einheitlicher Bürgerstatus für Millionen Menschen unterschiedlicher Kulturen auf drei Kontinenten geschaffen.

Die UNESCO-Kommission berät in Paris über 130 Nominierungen. In der Vergangenheit fielen die Entscheidungen über die Aufnahmen ins Weltgedächtnis zeitnah.

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