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HU-Plakette für Kurzzeitkennzeichen

Ab 1. April keine Kurzzeitkennzeichen mehr ohne HU-Plakette

Ab 1. April gelten neue Regeln für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen für Probe- oder Überführungsfahrten. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass man bei Beantragung eine gültige Hauptuntersuchung (HU) für das Fahrzeug nachweisen muss, auf das das Kennzeichen ausgestellt wird. Bisher genügte eine Erklärung über den Versicherungsschutz.

 

Gesetz soll gefährlichen Schrott aus dem Verkehr ziehen

 

Das Bundesverkehrsministerium begründet die Regeländerung mit einem starken Missbrauch in der Vergangenheit. Gerade ausländische Händler hätten die günstigen Kurzzeitkennzeichen oft genutzt, um nicht verkehrstüchtige und teils sogar gefährliche Rostlauben auf eigene Faust exportieren zu können. Sogar einen regelrechten Handel mit den Kennzeichen habe es gegeben. Die gefährlichen Schrottwagen habe man aufgrund des Kennzeichens nicht einmal einem Halter zuordnen können, weil der nirgendwo registriert sei.

 

Gebrauchtwagenkäufer fürchten teuren Aufwand

Kennzeichen

Besonders Liebhaber von Old- und Youngtimern empfinden die neue Regelung als unverhältnismäßigen Aufwand. Oft wechseln in der  Szene wechseln bereits stillgelegte Autos den Besitzer. Klar, dass da die HU regelmäßig abgelaufen ist. Der Käufer konnte das Auto – sofern fahrbereit – einfach überführen, etwaige Reparaturen vornehmen und mit frischer Plakette zulassen. Das fünf Tage gültige Kurzzeit- kennzeichen gab’s ganz unbürokratisch und Fahrzeug-unabhängig. Ein Versicherungsnachweis genügte. Vor der Überführung musste man die Fahrgestellnummer in den provi-sorischen Fahrzeugschein eintragen. Nach den neuen Regeln muss man auch ein fahrbereites, verkehrssicheres und versichertes Auto ohne HU-Plakette auf einen Anhänger laden. Händler besitzen solche Trailer. Für Privatkäufer ist’s ein teurer Aufwand, sich einen zu leihen.

 

Keine Regel ohne Ausnahme

 

Allerdings gibt es Ausnahmen von der strengen Regel. Wenn die Fahrt zur nächsten Prüfstelle geht, braucht’s keine Plakette. Gleiches gilt, wenn der Wagen bei der HU durchfällt – dann darf er auch bis zur nächsten Werkstatt und wieder zurück zur Prüfstelle bewegt werden. Was als „nächste“ gilt, ist klar definiert: Im Zulassungsbezirk des Autos, allerhöchstens im Nachbarbezirk.

Für Autos mit gültiger Plakette macht’s die neue Regel vielen Autokäufern sogar einfacher. Bisher musste man das Kurzzeitkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle des Bezirks beantragen, in dem man seinen Wohnsitz hat. Ein Münchner, der in Köln ein Auto gekauft hat, musste also eventuell nochmal zurück in die Heimat. Die neue Regel erspart Fahrerei. Jetzt kann der Münchner das Kennzeichen auch in Köln beantragen.

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