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Flüchtling verstümmelt: Kannibalismus-Verdacht erhärtet
Hanau (dpa/lhe) - Der Verdacht auf Kannibalismus ist im Prozess um eine brutale Gesichtsverstümmelung in Hessen aufgekommen. Am zweiten Verhandlungstag berichtete am Mittwoch ein Polizist als Zeuge am Landgericht Hanau von einer Vernehmung mit dem Geschädigten. Dabei habe ihm der schwer misshandelte, junge Mann berichtet, dass der Angreifer ihm während der Attacke gesagt habe, dass er sein Fleisch essen werde.
Angeklagt wegen versuchten Mordes sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung ist ein heute 20-Jähriger wegen einer vermeintlichen Bluttat unter Flüchtlingen im Oktober 2016 in Schlüchtern. Der mutmaßliche Täter soll dem damals 18-Jährigen in dessen Wohnung mit zwei Messern in den Hals gestochen haben. Dann biss er ihm laut Staatsanwaltschaft beide Ohrmuscheln ab, schnitt ihm mit einem Messer beide Augenlider ab und stach mit einem Kugelschreiber in beide Augäpfel. Der Geschädigte ist seitdem blind und von den Wunden für sein Leben gezeichnet. Der Angeklagte machte bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft nimmt in ihrer Anklage an, dass der 20-Jährige sein Opfer wegen einer ausstehenden Geldschuld von 50 Euro angegriffen haben könnte. Richterin Susanne Wetzel meldete aber bereits zum Prozessauftakt am Montag Zweifel an diesem Motiv an. Sie sprach von einer «ausgesprochen brutalen und bizarren Tat».
Die Aussage des Kriminaloberkommissars erhärtete am Mittwoch den Verdacht auf Kannibalismus. Denn bereits zum Prozessauftakt hatte ein anderer Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage gesagt, dass ihm beim Anblick des Misshandelten am Tatort gleich «Gedanken an Kannibalismus und rituelle Handlungsweisen» gekommen sein.
Fotos der Polizei vom Tatort zeigten den Angeklagten im Prozess mit blutverschmiertem Gesicht und T-Shirt. Am Tatort wurde unter anderem ein verbogenes Besteckmesser, ein abgebrochenes Käsemesser, eine Gabel und der Kugelschreiber gefunden. Welche Wunden wie zustande gekommen sein könnten - dazu gibt es bislang noch keine Klarheit.
Die beiden jungen Männer, die vor ein paar Jahren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren und sich in einer Jugendhilfeeinrichtung kennenlernten, waren befreundet. Das Opfer fehlte nach dem Verhandlungsauftakt am Montag auch bei der Fortsetzung am Dienstag. Nach Angaben der Nebenklage-Anwältin sei es zwar gelungen, telefonischem Kontakt zu dem in die Schweiz gereisten Flüchtling herzustellen. Doch er sei aus psychischen Gründen nicht gewillt, am Prozess teilzunehmen, sagte die Anwältin. Nach seiner medizinischen Behandlung war er zuletzt nahe Würzburg in einer Sehbehinderten-Einrichtung untergebracht - bis er von dort überraschend verschwand und sich absetzte.
Das allein eine ausstehende Geldforderung den Gewaltexzess in der Wohnung des Flüchtlings erklären kann, hatten bereits Kriminologen bezweifelt. Kriminalpsychologe Rudolf Egg (Wiesbaden) sagte: «Dass dem Opfer die Ohren abgebissen werden, wie von einem wilden Tier, wirkt fast animalisch - ein ungewöhnlicher Fall.» Von solch einer Tat habe er zuvor noch nicht gehört. «Das sind schon archaische Methoden», erklärte er.