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Tanzverbot und Discotod?
Die regionalen Verodnungen zum Tanzverbot an Ostern variieren sehr. Leider ist man hier auf die Entscheidung des jeweiligen Ordnungsamtes angewiesen.
Karfreitag ist ein Feiertag - Tanzverbot gilt zum Beispiel in Mainz
von Donnerstag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr
Der Bischof Wolfgang Huber verteidigt den Karfreitag als Tag der Stille. "Ein Tag, der auf diese Weise eine öffentliche Stille prägt, sollte deshalb auch öffentlich verstanden werden.".
Das Grundgesetz wiederum schreibt Meinungs- und Religionsfreiheit vor. Jeder darf das tun, was andere nicht einschränkt.
Ergibt sich aus dieser Reglung nich ein Widerspruch?
Ist durch das Abhalten einer Tanzveranstaltung jemand genötigt dort hin zu gehen oder leidet eher derjenige, der seine Entspannung und seinen Ausgleich in einem Discobesuch findet, unter dieser Regelung?
Ohne Zweifel tragen Gastronomen und das gesamte Veranstaltungswesen auch einen großen Teil zur Attraktivität jeder Stadt bei. Ist es wirklich notwendig diese durchaus wichtigen Einrichtungen, die nicht zuletzt auch Steuern in die Kassen der Stadt fließen lassen, nach Einflüssen der Finanz- und Wirtschaftskriese und Belastungen durch die Folge des Rauchverbots immer weiter einzuschränken?
Jeden Monat hört man von neuen Insolvenzen und Schließungen in der Gastronomie-Branche. Ist es nichtmal an der Zeit auch die Branche zu fördern?
Weiterhin unverständlich ist vorallem auch die Dauer des Tanzverbots. Der Karfreitag endet am 10.04.2009 um 23:59 Uhr. Das Tanzverbot hingegen am Sonntag, dem 12.04.2009, um 16:00 Uhr. Selbst wenn man den Freitag aus welchen Gründen auch immer zu einem Tag machen will, an dem sich Jugend- und Freizeitleben auf der Straße anstatt in Discotheken abspielt, ist es immernoch fraglich warum am Samstagabend Tanzveranstaltungen untersagt werden.
Bei einer durchaus nicht verschwindend geringen Menge an Nicht-Christen in Deutschland ist es das allgemeine "Aufzwingen", rein auf die Regelung der Religionsfreiheit bezogen, sogar ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.
Gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gastronomen, Discotheken und Veranstaltern hingegen verstößt die örtliche Zuständigkeit, die zu wahrlosen und unkoordinierten Regelungen führt. Warum soll beispieslweise eine Mainzer Discothek nicht öffnen oder nur eingeschränkt öffenen können, währen nur wenige Meter weiter auf der anderen Rheinseite in Wiesbaden getanzt werden darf?
Um hier wenigstens eine Gleichberechtigung und allgmein sinnvolle Regelung zu treffen ist eine bundesweit einheitliche Regelung unabdingbar. Im Rahmen dieser Regelung sollte dann auch gleich die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Tanzverbots überdacht werden.
Kommentar: Lars Weber - Foto: aboutpixel.de - fichtel