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Presseerklärung der Stadtverwaltung Weinheim zur geplanten Demonstration am 1. Mai im Umfeld des Hauptbahnhofs, Stand 15 Uhr:

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Stadtverwaltung Weinheim hat das Verwaltungsgericht den Einspruch des rechtsgerichteten „Bündnisses für Gerechtigkeit“ gegen die Verfügung des Bürger- und Ordnungsamtes schon am Donnerstag zurückgewiesen und war bislang mit einer erneuten Vorlage des Einspruches nicht beschäftigt. Zum Zeitpunkt Freitag, 28. April, 15 Uhr, hat die Verfügung der Stadt Weinheim (v. 24. April) also nach wie vor Bestand. Das Bürger- und Ordnungsamt rechnet heute nicht mehr mit einer Veränderung dieses Sachstandes. Es ist davon auszugehen, dass die Demonstration mit der stationären Kundgebung am Hauptbahnhof am Montag, 1. Mai, innerhalb des Rahmens, den die Verfügung vorgibt, stattfinden wird. Damit konnte also ein Marsch durch die Innenstadt erfolgreich untersagt werden. Polizei und Stadtverwaltung gehen nicht davon aus, dass die Kundgebung weit über das Bahnhofsgebiet ausstrahlt.
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