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Betrunkener Fußgänger verliert Führerschein!
Ein Autofahrer aus Süddeutschland hat sturzbetrunken randaliert. Nun muss er seinen Führerschein abgeben – obwohl er nicht mit dem Auto unterwegs war.
Der Betrunkene wurde auf einem öffentlichen Fest in Polizeigewahrsam genommen. In einem Krankenhaus wurde sein Blutalkoholwert gemessen – drei Promille! Selbst dabei mussten ihn Polizisten noch bewachen.
Später verlangte die Führerscheinbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten. Der Autofahrer verweigerte die Vorlage. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Und das zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 3 L 823/12).
Die Begründung: Der Mann braucht sein Auto für den Weg zur Arbeit. Damit sei zu befürchten, dass er schnell nach einem Alkohol-Exzess wieder am Steuer sitze.
Die Richter gehen davon aus, dass er das Autofahren und die Trinkerei nicht ausreichend gut trennen kann.
Heißt: Wer montags mit dem Auto zur Arbeit fährt, sollte sich auch am Wochenende am Glas zügeln.
Quelle:
Bild.de (Stand: 17.07.2012)
Also seit gewarnt! Euer Stadtleben-Team Bergstraße... Cheers!