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Der Weg aus den Schulden - von der ersten Mahnung bis zur Privatinsolvenz

Es kann viele Gründe geben, wie sich aus einer eigentlich stabilen finanziellen Lage ein unübersichtlicher Schuldenberg entwickeln kann. Neben unvernünftigem Einkaufsverhalten können auch Jobverlust oder unvorhersehbare, hohe Kosten dafür verantwortlich sein. Schulden zu haben ist nicht prinzipiell schlimm. Berücksichtigt man Dispositionskredite, Ratenverträge oder Darlehen für Immobilien und Autos, so hat jeder private Haushalt in Deutschland durchschnittlich 27.100 Euro Schulden (Stand: 2015). Prekär wird die Lage erst, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese Verpflichtungen zu begleichen. Dann spricht man auch von Überschuldung - eine ernsthafte Existenzbedrohung.

Kreditgeber, also Banken, Warenhäuser oder andere Institutionen, wägen in der Regel sehr gut ab, welchen Kunden sie ein Darlehen oder eine Ratenzahlung einräumen. Der Kunde muss kreditwürdig sein. Das bedeutet in erster Linie, dass er über ein geregeltes Einkommen in passender Höhe verfügt und bisher stets eine zufriedenstellende Zahlungsmoral hatte. Man spricht hier auch von Bonität, wie sie zum Beispiel auch durch die Schufa ermittelt wird. Je besser die Bonität, umso geringer ist das Risiko eines Zahlungsausfalls. Bei Kunden mit einer schlechten Bonität geht der Kreditgeber also das Risiko ein, sein Geld nie wiederzusehen.

Logischerweise gibt er ihnen dann auch selten das beantragte Geld. Wenn Sie nicht für einen Kredit in Frage kommen, legen Sie sich am besten eine einfache CFD Strategie zurecht. Mit ein wenig Geschick können Sie an der Börse Ihr Einkommen aufbessern, sodass Ihnen am Ende doch noch ein Kredit gewährt wird.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden und schnell reagieren


Ratenverträge und Darlehen sollten grundsätzlich nur in einer Höhe abgeschlossen werden, die man auch zurückzahlen kann. Sollte es aus irgendeinem Grund dazu kommen, dass Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen werden kann, kann eine schnelle Reaktion Schlimmeres verhindern. Gläubiger sind daran interessiert, ihr Geld lieber langsamer als überhaupt nicht zu bekommen. Wer feststellt, dass er seine monatlichen Raten nicht zahlen kann, sollte deshalb den Kontakt zu seinem Gläubiger suchen. Unter Umständen lassen sich niedrigere Monatsraten oder sogar ein Schuldenerlass vereinbaren.

Auch wenn solche Gespräche unangenehm sind, sollten sie nicht hinausgezögert werden. Versendet der Gläubiger Mahnungen, kommen mit jedem Brief mehr Gebühren auf den Schuldenberg. Das kann so weit gehen, dass der Gläubiger vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Dann können Wertgegenstände und das Einkommen gepfändet werden. Alternativ kann der Schuldner gezwungen sein, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, was seine Bonität bei zukünftigen Finanzgeschäften noch weiter senkt.

Schuldenbefreiung durch die Verbraucherinsolvenz


Wenn es keine Aussicht gibt, die Schulden abzubezahlen und wenn die Gläubiger sich nicht auf niedrigere Raten oder einen Schuldenerlass einlassen, steht Privatpersonen zuletzt der Weg in die Verbraucherinsolvenz offen. Vorraussetzung ist, dass während des gerichtlichen Mahnverfahrens keine Einigung erzielt werden konnte und dass die Schulden nicht durch Betrug oder ähnliches entstanden sind. Die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt, läuft wie folgt ab:

Dem Schuldner wird ein Schuldenberater zur Seite gestellt. Dieser ermittelt möglicherweise vorhandene Vermögenswerte, die zur Bezahlung der Schulden herangezogen werden. Alles, was durch diese Aktion nicht gänzlich getilgt werden kann, wird im Laufe der nächsten sechs Jahre durch Überschüsse aus dem Einkommen bezahlt. Der Schuldenberater zieht diese Überschüsse ein, sammelt sie und verteilt sie am Ende jeden Jahres auf die vorhandenen Gläubiger. In der Regel beruhen die Überschüsse auf dem, was unter der Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze vom Einkommen übrig bleibt.

Wenn sich der Schuldner während des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorbildlich verhalten hat, kann er nach sechs Jahren die sogenannte Restschuldbefreiung beantragen. Alles, was bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beglichen werden konnte, verfällt und man ist wieder schuldenfrei. Bedingung dafür ist, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, einer Arbeit nachgeht oder sich um eine bemüht, keine neuen Schulden macht und seinen Berater über alle wichtigen Änderungen immer augenblicklich informiert.

Wer bis zu 35 % seiner Schulden und der Verfahrenskosten in dieser Zeit begleichen kann, dem steht seit 2014 auch die Möglichkeit offen, schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu beantragen und damit schuldenfrei aus dem Insolvenzverfahren zu gehen.

Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de
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