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Geisenheim

🕘 Wörter: 475 • Lesedauer: ca. 2 Minuten

Gastronomie -& Hotelbetriebe wieder geöffnet

Liebe Gäste,

ab 15. Mai dürfen die Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in Hessen wieder öffnen. So auch im Rheingau! Die aktive und präventive Vermeidung jedes einzelnen weiteren Infektionsfalls hat allerhöchste Priorität! Daher erfolgen die Öffnungen und der Tourismus natürlich nur unter strengen Hygienekonzepten.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren Person oder gemeinsam mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, wie etwa gemeinsames Grille oder Picknicken, sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

Angesichts der aktuellen Lage zur Ausbreitung des Corona-Virus, dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen stattfinden. Das öffentliche Leben wird ebenfalls weiterhin eingeschränkt sein und Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen nur unter ganz strengen Auflagen gestattet. Da sich zum aktuellen Zeitpunkt die Ereignisse rund um Corona überschlagen, bitten wir Sie sich direkt beim jeweiligen Veranstalter zu informieren.

Gastronomie
Per Beschluss vom 07.05.2020 dürfen ab dem 15. Mai 2020 dürfen gastronomische Betriebe Speisen und Getränke auch zum Verzehr vor Ort anbieten, wenn sichergestellt ist, dass

  1. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
  2. bei Bewirtung in geschlossenen Räumen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden,
  3. Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasenbedeckung tragen,
  4. keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz- und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
  5. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  6. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Übernachtungen
Ab dem 15. Mai 2020 sind Übernachtungsangebote generell zulässig,wenn

  1. zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmte Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche geschlossen bleiben,
  2. geeignete Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts getroffen
    und überwacht werden sowie
  3. Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Weinprobierstände
Die Weinprobierständebetreiber erarbeiten zur Zeit ein Hygienekonzept. Voraussichtlich ab dem 21. Mai 2020 werden die Weinprobierstände wieder öffnen. Die genauen Zeiten werden Sie dann unter www.rheingau.com/weinprobierstaende finden.

Freizeiteinrichtungen
Die Öffnung von Museen, Schlössern und Gedenkstätten sowie von Tierparks und Zoos hat unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen zu erfolgen.

DOWNLOAD

Laden Sie sich das Formular zur Gäste-Registrierung herunter und bringen Sie dieses vorausgefüllt mit, somit beschleunigen Sie den Bestellvorgang z.B. am Weinprobierstand.

STADTPLAN RÜDESHEIM

Die Stadt Rüdehsheim hat für Sie spezielle Routen ausgearbeitet, die Ihnen innerstädtisch entspannte Rundgänge (unten im Plan markiert) ermöglichen und dabei Gedränge verhindern sollen. Weitere Informationen erhalten Sie unter touristinfo@ruedesheim.de

Kontakt:
Wir helfen Ihnen gerne telefonisch weiter: Montag bis Freitag 8 - 16 Uhr. Mail info@rheingau.com

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