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Rheingauer/in des Jahres 2023

Rheingauer/in des Jahres 2023 Foto: © RHEINGAU ECHO, Wolfgang Junglas

Rheingauer Wein Bühne und RHEINGAU ECHO rufen zur Nominierung von Kandidaten und Kandidatinnen auf!

Aufruf aus dem RHEINGAU ECHO (chk) :
Seit zehn Jahren suchen die Rheingauer Weinbühne und der Rheingau Echo Verlag jedes Jahr Persönlichkeiten, die den Titel Rheingauerin oder Rheingauer des Jahres verdienen – 2023 somit zum elften Mal. In diesem Jahr haben sogar Leser bereits gefragt: „Wann kann man wieder Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?“ Ab sofort freut sich die Redaktion des Rheingau Echos wieder über Vorschläge von Leserinnen und Lesern. Welche Personen haben sich – insbesondere im zurückliegenden Jahr – auf herausragende Weise ehrenamtlich oder beruflich engagiert, sind öffentlich für eine Sache eingetreten oder haben still im Hintergrund gewirkt? Die Auszeichnung wird am Montag, 2. Oktober, in der Brentanoscheune überreicht.

Wenn die Kandidatinnen und Kandidaten mit ihrer Nominierung einverstanden sind, werden sie Ende August im Rheingau Echo der Öffentlichkeit vorgestellt und erfahren bereits darüber Dank und Anerkennung für ihr Tun. Danach haben die Leser die Wahl per Online-Abstimmung über die Homepage des Rheingau Echos, per E-Mail oder per Postkarte ihre Favoritin oder ihren Favoriten zu wählen. Am Ende wird nur eine Person die Trophäe und die Urkunde im goldenen Umschlag mit nach Hause nehmen – und das werden Michael Gamisch vom Rheingau Echo und Wolfgang Junglas von der Rheingauer Weinbühne erst am Ende eines spannenden Abends in der Talkshow „Rheingau live“ am 2. Oktober in der Brentanoscheune bekanntgeben. Zuvor werden alle Nominierten auf der Bühne gewürdigt, denn Verlierer wird es bei dieser Wahl nicht geben. Sie dürfen die Urkunde im silbernen Umschlag mit nach Hause nehmen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten im Rheingau leben (Weinbaugrenzen von Lorch bis Wicker) oder einen prägenden Lebensabschnitt hier verbracht haben. Nominiert werden können Menschen jeden Alters; bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten einer Teilnahme zustimmen. Die Redaktion behält sich das Recht vor, bei Bedarf eine Auswahl bei den Nominierungen zu treffen.

Aussagekräftige Vorschläge können bis zum 11. August per Post an das Rheingau Echo, Industriestraße 22, 65366 Geisenheim, eingereicht werden oder per E-Mail an echoredaktion@rheingau-echo.de

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