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29 Jahre nach Tod eines Jungen: Mordanklage
Hanau (dpa/lhe) - 29 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in einer sektenähnlichen Gruppe in Hanau hat die Staatsanwaltschaft Anklage werden Mordes erhoben. Im Mittelpunkt der langwierigen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft stehe eine 70-jährige Deutsche, die Anführerin der «sektenähnlichen Gemeinschaft» sei. Sie soll verantwortlich sein für den Tod des Vierjährigen, der am 17. August 1988 starb. Ein Prozess-Termin stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hanau, Oberstaatsanwalt Dominik Mies. Zuvor hatte die «Frankfurter Rundschau» über die bevorstehende Anklage in dem Fall berichtet. Nach Angaben von Mies hat die Sekte keinen religiösen Hintergrund, sondern hat sich mit «Traumdeutungen» beschäftigt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, das ihr von dessen Mutter in Obhut gegebene Kind aus niedrigen Beweggründen grausam getötet zu haben. Der Junge sei in einem über den Kopf zugeschnürten Leinensack im Badezimmer zum Schlafen gelegt worden. Sie habe das Kind seinem Schicksal überlassen, obwohl sie dessen intensive und panische Schreie gehört habe. Der Junge starb im Leinensack.
In früheren Medienberichten hieß es, dass der Junge an seinem Erbrochenen erstickt sei - kein Fremdverschulden. Wiederbelebungsversuche scheiterten. Dies alles solle im Prozess geprüft werden, sagte Mies. Eine Obduktion wurde damals nicht vorgenommen. Um Informationen zur Todesursache zu bekommen, war die Leiche im Juli auf dem Friedhof im Stadtteil Kesselstadt exhumiert worden. Zu den daraus gewonnenen Erkenntnissen der Gerichtsmedizin Frankfurt wurden keine Angaben gemacht.
Die Angeklagte hatte den Jungen laut Staatsanwaltschaft als «Schwein» und «Reinkarnation Hitlers» bezeichnet. Sie sei davon ausgegangen, dass er von «den Dunklen besessen» sei. Der Vierjährige sei das Kind eines Ehepaars gewesen, das Teil der Gemeinschaft gewesen sei. Die Angeklagte habe sich um leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder gekümmert, erklärte Mies auf Anfrage.
Der mysteriös anmutende Fall ist umfangreich. Allein die Anklage umfasse 160 Seiten, sagte Mies. Neu aufgerollt wurde die Geschichte im Jahr 2015 durch neue Aussagen von ehemaligen Mitgliedern der Sekte.
Nach früheren Medienberichten gründete ein Paar die Sekte. Nach Aussagen eines Ermittlers herrschten dort kaum zu ertragende Zustände. Der vierjährige Junge soll extrem unterernährt gewesen und misshandelt worden sein. Das Paar habe in den 1980er Jahren Pflegekinder aufgenommen. Der als Pastor tätige Mann sollte wegen radikaler Ansichten aus dem Kirchendienst entlassen werden. Er kam diesem Schritt aber zuvor und schied auf eigenen Wunsch aus.
Laut Aussteigern war die Gruppe von psychischer und physischer Gewalt geprägt, wie die «Frankfurter Rundschau» berichtete. Der Anwalt der Beschuldigten wies die Vorwürfe zurück. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für den Verdacht. Der Strafrechtler sieht eine Rufmordkampagne und verweist darauf, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, weil es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gegeben habe. Oberstaatsanwalt Mies sagte zum Vorwurf der Rufmordkampagne, dies sei respektlos gegenüber dem Gericht.