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Spiritus-Prozess: Gutachter bezweifeln Angeklagten-Version
Hanau (dpa/lhe) - Im Hanauer Prozess gegen einen Mann um den mutmaßlichen Mord an seiner Frau mit brennendem Spiritus haben am Donnerstag Gutachter ausgesagt. Dabei widersprachen sie der Version des vor dem Landgericht Angeklagten. Der Ex-Rechtsanwalt aus Hanau (49) hatte versichert, dass er seine Frau (52) mit den Brandverletzungen vorgefunden habe, als er am 21. März nach Hause kam. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass der Mann seine Frau zusammengeschlagen, mit Spiritus übergossen und angezündet habe. Sie starb Tage später im Krankenhaus.
Ein plastischer Chirurg sagte vor Gericht, dass die Brandwunden vermutlich schon älter seien, als es zu den Schilderungen des Angeklagten passt: dass sie zwischen 12 bis 24 Stunden vorher zustande gekommen seien. Das würde bedeuten, dass die Frau schon früher verletzt wurde, als vom Angeklagten angegeben. Er hatte selbst den Notruf getätigt.
Ein Brandsachverständiger sagte anhand der Spurenlage, dass die Frau bekleidet wohl in hockender Stellung in der Badewanne mit dem Spiritus und Feuer in Kontakt gekommen sei. Die Polizei berichtete, dass im Hausflur, Treppenhaus und in der Wohnung Blutspuren gefunden worden seien. Teilweise seien sie verwischt worden.
Die Polizei vermutet, dass es zu einer Auseinandersetzung kam. Die Frau habe zu flüchten versucht, im Treppenhaus und in der Wohnung habe der Mann seine Frau geschlagen - was die Blutspritzer erkläre. In der Wohnung habe der Mann weiter auf seine Frau eingeschlagen und sie schließlich mit Hilfe des Spiritus im Badezimmer angezündet. Dann habe er die Frau abgeduscht und die Kleidungstücke zum Trocknen auf den Wäscheständer gelegt.