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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen OB Schramma ein

Bandaufzeichnungen im Koordinierungsstab keine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ Die Staatsanwaltschaft Köln hat gemäß Paragraph 170 Absatz 2 Strafprozessordnung die Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Fritz Schramma wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingestellt. Es waren zwei Sitzungen des Koordinierungsstabes „Unglücksstelle Waidmarkt" auf Band aufgezeichnet worden, was von Mitgliedern des Koordinierungsstabes im Nachhinein kritisiert wurde. Die Aufnahmen erfolgten entsprechend der üblichen und bekannten Praxis bei in Räumlichkeiten der Verwaltung stattfindenden Sitzungen von städtischen Gremien, an denen auch die dem Koordinierungsstab angehörenden Dezernenten und Amtsleiter als Vertreter der Stadtverwaltung teilnehmen. Oberbürgermeister Fritz Schramma: "Diese umgehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft macht deutlich, was an der Sache wirklich dran war." Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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