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Höhere Rente für Schulabgänger

Berlin (ots) - Damit Schulabgängern später keine Renten- nachteile entstehen, sollten sich Ausbildungssuchende, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungs- zeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu Rentensteigerungen führen und Rentenan- sprüche begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulab- gänger bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden und zwischen 17 und 25 Jahre alt sind. Kostenlose Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fast 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung.
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