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Herbstzeit ist Wechselzeit - Was für Kfz-Versicherte jetzt wichtig ist

Zum Stichtag 30. November entscheiden sich viele Verbraucher für den Kfz-Versicherungswechsel. Geld sparen, ist das primäre Ziel. Doch Versicherte, die zu voreilig zur Kündigung greifen und die vertraglichen Bestandteile nur oberflächlich prüfen, könnten das Nachsehen haben. Um von einem angemessenen Versicherungsschutz zu profitieren, darf der Preis allein nicht ausschlaggebend sein. Welche Faktoren gegenübergestellt werden sollten, wird nachfolgend thematisiert.

Deckungssummen - Keine Kompromisse eingehen!


Viele preiswerte Kfz-Versicherungen gehen zu Lasten der Deckungssumme, was Versicherte keinesfalls akzeptieren sollten. Schließlich ist die Deckungssumme entscheidend, wenn es um die Regulierung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden geht. Bei zu geringer Deckungssumme haftet der Versicherte im Ernstfall mit dem Privatvermögen, was hinsichtlich der persönlichen Finanzen überaus riskant ist. Wird bei einem Unfall beispielsweise eine Person schwer verletzt, können die Schadenersatzansprüche von der gegnerischen Partei in die Millionen gehen. Um ausreichend abgesichert zu sein, sollten die Deckungssummen über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen. Die Tabelle stellt die Mindestdeckungssummen und empfehlenswerte Anpassungen gegenüber:


Gesetzliche

Mindestdeckungssummen (§ 4 PflVG)

Empfehlenswerte

Deckungssumme

Sachschäden

1,12 Millionen €

100 Millionen €

Personenschäden

7,5 Millionen €

10-15 Millionen € pro Geschädigtem

Vermögensschäden

50.000 €

100 Millionen €


Vorsicht bei Unfällen und Schäden durch Tiere


Im Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle aufgrund der Brunftzeit (wir berichteten ). Es muss mit vermehrtem Wildwechsel gerechnet werden, insbesondere in den Morgenstunden und bei Abenddämmerung. Die Kosten bei einem Zusammenprall mit Wild können enorm sein und bis zum Totalschaden führen. Autofahrer, die sich finanziell absichern möchten, müssen den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz ausweiten. Denn die Haftpflicht haftet nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko wäre eine sinnvolle Ergänzung. Unter Autoversicherung-vergleich.info , einem Onlineportal für unverbindliche und kostenlose Kfz-Tarif-Vergleiche, wird diesbezüglich ein elementarer Hinweis hinzugefügt: „Viele Autoversicherungen decken nur den Zusammenstoß mit Haarwild ab. Zum Haarwild zählen u.a. Schwarz- und Rotwild, Wildschweine, Hasen, Füchse etc. Nicht dazu zählen Kühe, Hunde und Katzen. Achten Sie darauf, dass der Schutz in Verbindung mit allen Tieren greift.“

Ebenfalls wichtig in diesem Zusammenhang ist die Versicherungsleistung im Falle eines Totalschadens bei einem Neuwagen. Ereignet sich bei einem Neuwagen nach Neuzulassung einTotalschaden, erstatten viele Versicherungen den Kaufpreis beziehungsweise Wiederbeschaffungswert nur innerhalb der ersten sechs Monate. Eine Erweiterung auf mindestens ein Jahr istempfehlenswert.

Auch der Marderbiss kann kostspielige Folgen verursachen und kommt in Deutschland häufig vor. Eine Kfz-Versicherung sollte derartige Schäden regulieren und dabei nicht nur Leitungen ersetzen, sondern einen deutlich umfangreicheren Schutz bieten. Schließlich reicht der Reparaturaufwand nicht selten weit darüber hinaus.

Rückstufungen können teuer werden

In vielen Verträgen wird auf Rabattretter oder Rabattschutz zurückgegriffen, welche bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko zum Einsatz kommen. Ziel dieser vertraglichen Ergänzungen ist die Begrenzung beziehungsweise der Ausschluss einer Rückstufung in einer schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Der Rabattretter sorgt dafür, dass sich zum einen der Versicherungsbeitrag nach einer Schadenregulierung nicht erhöht und zum anderen die Rückstufung nur soweit vollzogen wird, dass sich die Beiträge nicht erhöhen. Wird die Versicherung gewechselt, haben derartige Rückstufungen negativen Einfluss auf die künftigen Beiträge. Der Versicherungsschutz wird teurer.
Der Rabattschutz ist wiederum kostenpflichtig und verhindert eine Rückstufung komplett. Nachteilig auch hier: Sobald die Versicherung gekündigt wird, entfällt dieser Rückstufungsschutz und es folgen höhere Beiträge aufgrund der teureren Schadenfreiheitsklasse. Bei einer pauschalen Gegenüberstellung der Beiträge verschiedener Versicherer werden diese beiden Faktoren gerne vernachlässigt. Sollen die Preise realistisch verglichen werden, sind potenzielle Rückstufungen einzubeziehen.


Wissenswertes zu Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) & Schadenfreiheitsrabatt


Die SF-Klasse informiert als Kennzahl über die unfallfreien Jahre eines Versicherten. Die SF-Klasse 1 steht für ein schadenfreies Versicherungsjahr, SF-Klasse 3 für drei unfallfreie Jahre und so weiter. Je länger keine Unfälle reguliert werden, desto höher fällt der Schadenfreiheitsrabatt aus, welcher wiederum den Versicherungsbeitrag mindert. Zur Orientierung: Bei SF 1 mit einem Jahr ohne Unfall, liegt der Beitragssatz der Versicherung bei 100 Prozent, bei SF 22 in der Regel nur noch bei 30 Prozent, wodurch die Versicherungsprämie entsprechend günstiger ausfällt. Allerdings kann der Beitragssatz über 100 Prozent liegen. Unter anderem dann, wenn die Rückstufung in die Malus-Klasse erfolgt. Dies betrifft beispielsweise Fahranfänger, die bereits wenige Monate nach Abschluss der Police einen Unfall melden. Bis auf 245 Prozent kann der Beitragssatz ansteigen, was massive Preissteigerungen zur Folge hat.

Weitere zentrale Vertragsbestandteile im Überblick

· Fahrleistung
· Werkstattbindung
· Eingetragene Fahrer
· Selbstbeteiligung
· Garagenrabatt
· Schutzbrief

Ergänzende Informationen zur Autoversicherung über Kündigungsrecht, Zulassung und Prämienzahlung stellt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. unter Adac.de bereit.


Fotos: ArtisticOperations / hansbenn (pixabay.com)
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